• Pokémon Pikachu wird weltweit gejagt | Foto: pixabay

Verbraucherschützer mahnen Pokémon Go ab

Die Spiele-App saugt etliche Informationen ab

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21. Jul. 2016 –

Sie sitzen am Brandenburger Tor, im Park, auf der Waldlichtung, im Büro oder an der Bushaltestelle: Die Pokémons sind zurück und werden unerbittlich auf der ganzen Welt gejagt. Sichtbar werden die Phantasiewesen mit Hilfe einer App. Seit 13. Juli kann die Anwendung in Deutschland genutzt werden und schlägt in den Hitlisten der App-Anbieter sämtliche Rekorde.

Was nach harmlosem Freizeitspaß klingt, entsetzt Verbraucherschützer. Die Experten kritisieren, dass etliche in Deutschland erhobene Datenschutzstandards vom kalifornischen Entwickler Niantic nicht eingehalten werden. „Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. 15 Klauseln haben die Experten nun abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren.

 

 

Wer Pokémon Pikachu und seine Freunde jagen will, meldet sich entweder über ein googlemail-Konto oder über den Pokémon Trainer Club an. Für die Anmeldung brauchen die Jäger mindestens eine Email-Adresse. Natürlich müssen sie die Standortdatenfunktion von Smartphone oder Tablet freigeben, sonst lassen sich die kleinen Monster nicht finden. Allerdings lässt sich über diese Funktion auch ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellen – auch wenn nicht gespielt wird und die Anwendung nur im Hintergrund läuft, werden Daten gespeichert.

Laut Verbraucherschützern kann das Unternehmen den abgeschlossenen Vertrag mit den Nutzern jederzeit ändern oder Dienste sogar einstellen. Hinzu kommen verschiedene Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Zwar können Verbraucher den Bedingungen widersprechen. Aber wer das nicht rechtzeitig im Vorfeld schafft, muss im Streitfall ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Selbstverständlich hat das Unternehmen eine Datenschutzerklärung abgegeben. Aber die ist nicht nur unübersichtlich und schwer verständlich, sondern birgt laut Experten etliche Tücken. Niantic behält sich vor, Informationen nicht nur zu speichern, sondern an Dritte weiterzugeben. „Wir könnten gesammelte Informationen und nicht-identifizierende Informationen Drittanbietern zu Forschungs- und Analysezwecken, demografischen Erhebungen und ähnlichen, anderen Zwecken offenlegen“, heißt es in der Datenschutzerklärung des Unternehmen. Dazu zählen Behörden in den USA genauso wie Privatleute. Die Verbraucherschützer bezweifeln, dass diese Regelungen den deutschen Datenschutzbestimmungen entsprechen.

 

Bis zum 9. August hat das Unternehmen Zeit zu reagieren. „Ihr Datenschutz ist Niantic wirklich wichtig“, heißt es auf der deutschsprachigen Webseite des Entwicklers. Ob sich beim Datenschutz etwas tut, ist allerdings fraglich. Schließlich sind Daten die Währung der Firma für das grundsätzlich kostenlose Spiel.

 

Hinzu kommt: Da Pokémon Go ein Datensauger ist, verbraucht die App besonders viel Datenvolumen. Für eine Stunde Spielen können bereits 10 MB anfallen. Wer seinen Handytarif nicht im Blick hat, zahlt schnell drauf oder die Surfgeschwindigkeit wird derart langsam, dass die Jagd auf die Pokémons keinen Spaß mehr macht.

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