Viele Fragen bleiben für die Verbraucher noch unbeantwortet

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen der Diesel-Beschlüsse für die Autobesitzer

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Von Wolfgang Mulke

04. Aug. 2017 –

Drohen immer noch Fahrverbote für alte Diesel?

Diese Gefahr ist noch längst nicht gebannt, auch wenn der Verband der Automobilindustrie (VDA) davon fest überzeugt ist. Letztlich werden aber Richter entscheiden, ob die nun vereinbarten Nachrüstungen zusammen mit den anderen Maßnahmen ausreichen, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern. Allein die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt Fahrverbote in 16 Städten ein. Am Ende wird das Bundesverwaltungsgericht wohl darüber befinden. Auch ist nicht gesagt, dass ausreichend viele Autofahrer das Nachrüstungsangebot annehmen, mit dem die Stickoxid-Belastung gesenkt werden soll.

Muss ich mich als Fahrzeugbesitzer selbst an den Hersteller wenden, wenn er seinen Diesel nachrüsten lassen will?

Das ist nicht nötig. Die Autounternehmen schreiben die Fahrzeugbesitzer an, wenn die Nachrüstung in Gang kommt. Wann dies der Fall sein wird, ist noch offen. Jeder Hersteller entwickelt eine eigene Software, die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen werden muss. Erst danach kann es mit den Updates losgehen. Klar ist nur, dass Ende 2018 alle gut fünf Millionen Autos nachgerüstet sein sollen.

Muss ich ein solches Angebot wahrnehmen?

Es gibt keine Zwangsupdates. Politik und Wirtschaft hoffen auf eine freiwillige Beteiligung der Autobesitzer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) steht der freiwilligen Initiative der Industrie aus mehreren Gründen auch skeptisch gegenüber. Vzbv-Verkehrsexperte Gregor Kolbe sieht Risiken für die Kunden. „Wir wissen nicht, ob Updates vor Fahrverboten schützen“, sagt er. Die Industrie habe zwar zugesagt, dass sich weder die Leistung, noch der Verbrauch oder Verschleiß der Fahrzeuge durch eine Nachrüstung ändern. Doch freiwillige Garantien dafür gebe es nicht. „Ab einem gewissen Punkt ist der Kunde dann in der Beweispflicht“, warnt Kolbe.

Wird mein Auto stillgelegt, wenn ich nicht teilnehme?

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Fahrverbote werden grundsätzlich nicht individuell ausgesprochen.

Ich besitze ein ausländisches Diesel-Fahrzeug. Gibt es dafür auch eine Nachrüstung?

Die ausländischen Hersteller wollen bei der freiwilligen Aktion der deutschen Autoindustrie nicht mitmachen. Sie stellen etwa 20 Prozent der Dieselfahrzeuge. Ob es sich die Unternehmen aus Frankreich, Italien oder den USA nach anders überlegen, ist eher zweifelhaft.

Ist sichergestellt, dass mein Fahrzeug hinterher nicht mehr verbraucht oder schneller verschleißt?

Das behauptet die Industrie. Manche Autoexperten, wie Peter Mock vom International Council on Clean Transportation (ICCT) erwarten dagegen einen leicht steigenden Verbrauch. „Das wird auch nachgemessen“, beruhigt VDA-Sprecher Eckehard Rotter. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) will die Wirkungsweise des Updates in Stichproben überprüfen.

Wird es eine Steuererhöhung für die Besitzer von alten Diesel geben?

Diese Idee hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer ins Spiel gebracht. Doch ob damit auch ein Anreiz für den Kauf moderner Autos gesetzt werden könnte, ist zweifelhaft. Denn Fahrzeuge der Euro-2- oder Euro-3-Norm werden oft von Käufern mit geringen finanziellen Möglichkeiten erworben. Die teure Anschaffung moderner Modelle ist für diese Gruppe in der Regel nicht möglich. Steueränderungen könnte erst der neue Bundestag beschließen. Vorerst ist diese Gefahr damit gebannt.

Was verbirgt sich hinter Kaufanreizen für den Austausch älterer Modelle gegen neue?

Die Hersteller wollen Kaufanreize für Altkunden setzen, die ein Euro-4- oder noch älteres Modell gegen einen neuen Wagen eintauschen. Beim Neupreis wird dann ein von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich hoher Rabatt gewährt. Bei BMW steht der Wert dieses Bonus mit bis zu 2.000 Euro schon fest. Voraussetzung ist vermutlich bei allen Marken, dass der Neuwagen entweder ein moderner Diesel oder ein E-Mobil ist.

Verfallen nun die Gebrauchtwagenpreise für ältere Diesel?

Die Krise um den Selbstzünder hat sich nach Angaben der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) schon in den Verkaufswerten der Diesel niedergeschlagen. Die Nachfrage nach Gebrauchtwagen stagnierte im Juni. Vor allem in Regionen mit drohenden Fahrverboten registrierte DAT einen Preisdruck. Nach dem Dieselgipfel erwartet das Unternehmen keine große Veränderung des Marktes. „Im Moment sehen wir keine drastischen Einbrüche“, sagt DAT-Sprecher Martin Endlein.

Gibt es Auswirkungen der Dieselkrise auf Leasingverträge?

Das ist nicht zu erwarten, auch wenn es doch noch zu einem Verfall der Restwerte kommen sollte. „Das Risiko trägt nicht der Leasingnehmer“, erläutert DAT-Sprecher Endlein. Der Endverbraucher leihe sich beim Leasing praktisch nur für eine Zeitspanne ein Fahrzeug. Für etwaige Schäden müsse er am Ende aufkommen. Für das Risiko eines fallenden Restwertes ist hingegen der Leasinggeber in der Pflicht.

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