Von grünen und roten Wohnungen
Neue Energieausweise für Wohngebäude müssen ab 1. Mai eine Stufenbewertung zwischen „A+“ und „H“ enthalten
07. Mär. 2014 –
Von vielen Elektrogeräten kennt man sie schon: Kundeninformationen, die die Energieeffizienz mittels einer Stufeneinteilung darstellen. Der Buchstabe „A“ und grüne Farbe bedeuten „sparsam“, „G“ und rot dagegen „hoher Energieverbrauch“. Eine ähnliche Unterteilung in konkrete Energieklassen führt die Bundesregierung ab 1. Mai diesen Jahres nun auch für Wohngebäude ein.
So können beispielsweise Wohnungsmieter und Käufer von Eigentumswohnungen wertvolle Informationen erhalten. Wieviel Energie für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser braucht die Wohnung, in die ich einziehen will? Sieht der Altbau nicht nur gut aus, sondern verfügt er auch über eine akzeptable Wärmedämmung? Was kostet mich die Energie in den kommenden Jahren im Vergleich zu Gebäuden mit hohem oder niedrigerem Standard?
Die neuen Regelungen stehen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Auf Immobilienbesitzer, die vermieten oder verkaufen, kommen damit einige neue Verpflichtungen zu. Die Verordnung ist einer von vielen Versuchen, den Energieverbrauch und Ausstoß von Kohlendioxid in Deutschland zu verringern, um die Aufheizung der Erdatmosphäre zu verlangsamen.
Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien müssen die Besitzer ab 1. Mai grundsätzlich einen „Energieausweis“ vorlegen. Bisher war das nur notwendig, wenn die Mieter oder Käufer dies ausdrücklich verlangten. „Wird dieser Ausweis ab Mai erstmals benötigt und ausgestellt, muss er auch die neue Einteilung der Energieklassen enthalten“, sagt Diplom-Ingenieur Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Skala reicht von der Bestnote „A+“ bis zur schlechtesten Bewertung „H“. Erstere ist grün dargestellt, letztere rot. Der Durchschnitt der Gebäude liegt heute im gelben Bereich bei „E“. Wer beispielsweise in eine „B“-Wohnung einzieht, spart Energie und Geld im Vergleich zum üblichen Standard.
In Euro: Heizung und Warmwasser brauchen in einer energetisch unsanierten Altbau-Wohnung heute beispielsweise 180 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr. Das macht bei einer 100-m2-Wohnung und einem Erdgaspreis von 7,5 Cent pro kWh 1.350 Euro jährlich (112,50 Euro pro Monat). Ist das Haus gut gedämmt, sinken Bedarf und Kennwert vielleicht auf 120 kWh. Dann kostet die Heizenergie nur noch 900 Euro oder 75 Euro monatlich. Solche Informationen kann man dem neuen Ausweis auf den ersten Blick zumindest ansatzweise entnehmen.
Man sollte auch darauf achten, ob der Energieausweis den Energiebedarf des Gebäudes oder den Verbrauch angibt. Beides ist möglich. Ersterer ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW etwas aussagekräftiger, da der Wert unabhängig vom Heizverhalten der Vormieter oder Vorbesitzer ermittelt wurde.
Zur schnellen Orientierung für potenzielle Käufer und Mieter müssen die Immobilienbesitzer den Energiekennwert in Kilowattstunden ab 1. Mai schon in der Immoblienanzeige angeben. Verfügen sie bereits über einen neuen Ausweis nach EnEV 2014, sind sie verpflichtet, zusätzlich die Energieklasse des Gebäudes und den Energieträger für die Heizung wie Öl und Gas zu vermerken.
Bereits heute sind Energieausweise vorgeschrieben. In ihnen fehlt aber beispielsweise die Einteilung der Energieklassen in „A+“ bis „H“. Diese alten Ausweise gelten weiter, längstens allerdings zehn Jahre nach ihrer Ausstellung. Für Mieter und Käufer ist es deshalb ratsam, genau hinzuschauen, aus welchem Jahr der Ausweis stammt. Nur dann kann man die Angaben richtig einschätzen.
Die neue Verordnung gilt mit einigen Ausnahmen für alle beheizten und gekühlten Gebäude. Dazu zählen Wohn- und Gewerbeimmobilien ebenso wie Alt- und Neubauten. Nicht erfasst werden Gebäude, die nur wenige Monate im Jahr beheizt oder klimatisiert werden, beispielsweise Ferien- und Wochenendhäuser.