Weniger Mitbestimmung und Kündigungsschutz

Vertragsentwurf der schwarzgelben Wirtschaftsexperten birgt Zündstoff

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Von Wolfgang Mulke

08. Okt. 2009 –

 

 

 

 

Der Entwurf der Wirtschaftsfachleute von Union und FDP für einen Koalitionsvertrag birgt reichlich Zündstoff. Arbeitnehmerrechte sollen eingeschränkt, Unternehmen entlastet werden. Die meisten Punkte sind zwar noch strittig, aber bereits schriftlich dargelegt. „Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten“, heißt es auf Wunsch der FDP in dem der WAZ vorliegendem Papier. Bei den Mindestlöhnen will die Union bereits beschlossene Regelungen nach zwei Jahren auf ihre Arbeitsplatzwirkung hin überprüfen. Außerdem sollen befristete Arbeitsverträge erleichtert werden. Die erneute Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber soll nach neun Monaten Pause wieder möglich sein.

 

Brisant in dem Entwurf sind auch Passagen zur Mitbestimmung. Der Vorschlag der FDP sieht einen Betriebsrat erst für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor. Außerdem wollen die Liberalen Öffnungsklauseln für Betriebliche Arbeitsbündnisse gesetzlich festschreiben, wenn drei Viertel der Belegschaft dem zustimmen. Wenn sich die Freidemokraten durchsetzen, ist es auch mit der paritätischen Mitbestimmung in großen Betrieben vorbei. „Die Drittelparität …muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen“, heißt es im Entwurf. Das Privileg der Gewerkschaften, zumindest zwei Aufsichtsräte zu stellen, solle abgeschafft werden.

 

Auch die Deutsche Post AG muss sich auf harte Zeiten einstellen, wenn der Vorschlag die Koalitionsverhandlungen überdauert. Die FDP will durchsetzen, dass der Mindestlohn für Briefträger nicht verlängert wird. Einig sind sich beide Parteien offenbar, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Postbriefe beendet wird. Dagegen kann die Bahn aufatmen. Von einer Zerschlagung ist bei den Wirtschaftsexperten nicht mehr die Rede. Lediglich eine bessere Regulierung der Trassengesellschaft wird angepeilt. Der Börsengang soll erfolgen, sobald es die Finanzmärkte zulassen.

 

Schließlich können Unternehmen auf Entlastung hoffen. Der Entwurf sieht auf Betreiben der FDP vor, aus der Erbschaftsteuer eine reine Länderabgabe zu machen, die jedes Bundesland selbst festlegen könnte. Außerdem soll die Lohnsummenregelung beim Übergang von Betrieben auf die Erben überprüft werden.  Die Lohnzusatzkosten will die angehende Koalition deckeln. Sie sollen dauerhaft unter 40 Prozent des Bruttoentgelts gehalten werden.

 

 

 

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