Weniger Punkte, härtere Strafen

Am 1. Mai tritt das neue Punktesystem für Verkehrssünder in Kraft. Künftig werden Autofahrer schon ab acht statt bisher bei 18 Punkten den Führerschein los.

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Von Wolfgang Mulke

24. Apr. 2014 –

Punkte gibt es jedoch nur noch, wenn durch den Regelverstoß die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde. Das Flensburger Verkehrszentralregister wird in Fahreignungsregister umbenannt.

 

Bei acht ist Schluss

 

Bisher gab es bis zu sieben Punkte für einen einzelnen Verstoß. Künftig sind es maximal drei. Einen Punkt setzt es ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro. Deshalb werden auch die Strafen für manche Übertretungen auf diesen Betrag angehoben. Wer während der Fahrt mit dem Handy telefoniert oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, zahlt das höhere Bußgeld. Einen oder mehrere Punkte gibt es jedoch nur bei einer potenziellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Bei Rot über die Ampel sausen, alkoholisiert am Steuer sitzen oder zu schnell unterwegs sein, wird mit Punkten bestraft. Für Geschwindigkeitsübertretungen tragen die Beamten zum Beispiel ab 21 Stundenkilometern zu viel einen Punkt, ab 31 Stundenkilometern zwei Punkte ins Register ein.

 

Das Register kennt vier Stufen. Bei bis zu drei Punkten besteht eine so genannte Vormerkung des Betroffenen, beim vierten und fünften Punkt wird dieser ermahnt und bei sechs oder sieben Punkten verwarnt. Beim achten Punkt ist die Pappe schließlich weg und wird frühestens nach sechs Monaten und dem Nachweis der Fahreignung wieder erteilt. Alle fünf Jahre ist es möglich, einen Punkt durch den Besuch eines Fahreignungsseminars anzubauen, sofern man nicht schon mehr als fünf Punkte auf dem Konto hat. Denn beim sechsten Punkt wird der Besuch des Seminars verpflichtend. Der Führerschein wird in bestimmten Fällen auch unabhängig von der Punktezahl in Zusammenhang mit schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer entzogen.

 

Tilgungsfristen

 

Bei Ordnungswidrigkeiten verschwindet der Malus nach zweieinhalb Jahren statt bisher nach zwei Jahren aus dem Flensburger Register. Bei besonders schweren Verstößen und Straftaten setzt die Tilgung nach fünf Jahren ein, bei Straftaten mit Führerscheinentzug erst nach zehn Jahren. Jeder Verstoß wird für sich gewertet und getilgt. Die Punkte werden also auch wieder gestrichen, wenn in der Wartephase neue Punkte dazu kommen.

 

Der Übergang

 

Die meisten der bis Ende April in Flensburg eingetragenen Punkte werden in das neue System übertragen. Betroffen sind rund neun Millionen Führerscheininhaber. Gelöscht werden Punkte für jene Verstöße, die künftig nicht mehr mit Punkten belegt werden. Ansonsten gilt folgende Regelung: Aus 1-3 alten Punkten werden ein neuer, aus 4.5 alten, zwei neue, aus 6-7 alten drei neue Punkte. Wer heute bis zu zehn Punkte auf dem Konto hat, bekommt 4 angeschrieben, wer bis zu 13 hat, erhält fünf. Im Abstand von je zwei Punkten geht es so weiter. Jeder Bürger kann seinen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Die Info kostet nichts. Die Postadresse der Behörde lautet:

Kraftfahrt-Bundesamt

Fahreignungsregister

24932 Flensburg

Im Internet ist das Amt unter der Adresse www.kba.de erreichbar.

 

 

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