Wie der Staat helfen kann

Die Palette der Instrumente reicht von der Bürgschaft bis zur Beteiligung

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Von Wolfgang Mulke

24. Feb. 2009 –

Während der Rettungsschirm für die Banken schon längst aufgespannt wurde, hakt es bei dem für alle anderen Unternehmen. Das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung tritt erst in den nächsten Tagen in Kraft. Vorher kann das 100 Milliarden Euro umfassende Bürgschafts- und Kreditprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft nicht anlaufen. Damit ist das Instrumentarium komplett, mit dem der Staat Not leidenden Firmen helfen kann.

Wer gewährt Bürgschaften?

Der Staat oder eine Bürgschaftsbank sichert Kredite bei den Hausbanken ab. Je nach Größe des Betriebs und am Ende auch nach der politischen Bedeutung eines Unternehmens sind dafür verschiedene Einrichtungen zuständig. Wenn es um weniger als eine Million Euro geht, hilft in der Regel die Bürgschaftsbank. In jedem Bundesland gibt es eines der von Verbänden und Kammern getragenen Institute.

Wenn mittelgroße Firmen in Bedrängnis geraten, bürgen die Länder für Darlehen. In den ganz großen Fällen, zu denen beispielsweise Opel oder Schaeffler gehören, ist der Bund zuständig. Bund und Länder verständigen sich in einem gemeinsamen Ausschuss über das Vorgehen im Einzelfall. Beim Bund wurde nun eigens noch ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der über die wahrscheinlich eingehenden Anträge entscheiden wird. Darin sind die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Finanzen sowie das Kanzleramt vertreten. Das Wirtschaftsministerium hat zudem einen Beirat aus gestandenen Experten und Managern zusammengestellt, die den Politikern bei der Analyse der Lage der jeweiligen Firma helfen sollen.

Wie viel Geld steht bereit?

Der so genannte Wirtschaftsfonds Deutschland hat ein Volumen von 100 Milliarden Euro. Ein Viertel davon wird von der bundeseigenen Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet. Das Institut vergibt Kredite für Investitionen oder den laufenden Betrieb. Allerdings muss sich die Hausbank des Schuldners am Risiko beteiligen. Weitere 75 Milliarden Euro umfasst das Bürgschaftsprogramm des Bundes. Damit kann den großen Betrieben durch Bürgschaften geholfen werden.

Kann der Staat auch direkt Darlehen an große Unternehmen vergeben?

Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Einen „Schnellkredit“ für finanziell angeschlagene Firmen gibt es nicht. Auch die KfW hat bislang keine Blitzaktionen im Bundesauftrag durchgeführt.

Kann bedrohlich angeschlagenen Betrieben schnell genug geholfen werden?

Wenn es schnell gehen muss, um einen Bankrott zu verhindern, können Bund und Länder eine so genannte Rettungsbürgschaft gewähren. Damit steht der Staat für neue Kredite an das betroffene Unternehmen ein. Allerdings ist diese Option für die Betriebe mit erheblichen Auflagen verbunden. Nach einem halben Jahr muss die Firme einen Sanierungsplan vorlegen und sich so meist zu deutlichen Einschnitten und einem Abbau von Arbeitsplätzen verpflichten. Das verlangt die EU.

Kann sich der Staat an Unternehmen beteiligen?

Das Gesetz zum Konjunkturpaket I sieht zwar keine direkte Beteiligung des Bundes an Unternehmen vor. Doch ein Artikel in der Bundeshaushaltsordnung lässt dem Parlament hier alle Spielräume. Wenn es als notwendig erachtet wird, darf sich der Bund an Firmen beteiligen. In Notfällen, zu denen Opel oder Schaeffler wohl zählen dürften, wäre dies auch ohne vorherige Aufnahme in den Etatplan möglich, also jederzeit. Politisch sind Beteiligungen allerdings umstritten. Union und FDP wollen sie ebenso vermeiden wie der SPD-Finanzminister Peer Steinbrück. Andere Sozialdemokraten wie die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles können sich den zeitweiligen Einstieg in Betriebe dagegen vorstellen. Festlegen will sich aber derzeit niemand.


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