Zum Schluss noch ein Großkampftag

Bundestag wird auf der letzten Sitzung heute noch wichtige Gesetze verabschieden

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Von Wolfgang Mulke

02. Jul. 2009 –

Der Bundestag verabschiedet sich heute mit einer Reihe wichtiger Abstimmungen in die Sommerpause. Zwar müssen die Abgeordneten im Sommer noch einmal zu einer Sondersitzung zusammenkommen, doch die nächste reguläre Sitzung findet erst nach der Bundestagswahl Ende September statt. Auf den letzten Drücker beschließen die Abgeordneten der großen Koalition an diesem Freitag noch einige Gesetze.

So wird das Parlament die Einrichtung so genannter „Bad Banks“, übersetzt also „schlechter Banken“ gestatten. Damit soll die Finanzwirtschaft wieder auf solidere Beine gestellt werden. Momentan belasten faule Wertpapiere die Bilanzen der Geldhäuser. Dies schwächt die Eigenkapitalbasis der Institute. Als Folge können sie weniger Kredite vergeben als nötig. Diese Wertpapiere dürfen die Banken und Landesbanken nun in extra eingerichtete Zweckgesellschaften auslagern. Der Bund zahlt dafür einen bestimmten Preis und die Institute haben wieder saubere Bilanzen. Dafür müssen sie sich vom Staat in die Bücher schauen lassen und die Managergehälter auf 500.000 Euro im Jahr begrenzen.

Für die Auslagerung der faulen Anleihen verlangt der Bund Gebühren von der jeweiligen Bank. Nach einigen Jahren, wenn sich die Situation an den Kapitalmärkten beruhigt hat, sollen die Wertpapiere verkauft werden. Für eventuelle Verluste sollen die Banken gerade stehen. Experten schließen aber nicht aus, dass der Staat am Ende doch Milliarden verlieren könnte.

Auch für die privaten Anleger und kleinere Unternehmen will der Bundestag etwas tun und den Anlegerschutz verbessern. Kernpunkt der Neuregelung ist eine neue Dokumentationspflicht bei Beratungsgesprächen. Der Bankberater muss das mit dem Kunden besprochene schriftlich protokollieren und dem Anleger eine Kopie zusenden. So können Verbraucher teure Falschberatungen leichter nachweisen. Bei telefonischen Beratungsgesprächen haben die Kunden ein Rücktrittsrecht von einer Woche nach Eingang des Gesprächsprotokolls. Außerdem wird die Verjährungsfrist verlängert.

Verschärft wird zudem der Kampf gegen Steuerhinterziehung. Wer Geschäftsbeziehungen in Länder unterhält, die sich nicht an die internationalen Steuerstandards halten, muss die Finanzämter künftig umfassend darüber informieren. Ansonsten drohen steuerliche Nachteile. Bei besonders einkommensstarken Privatleuten will der Fiskus künftig genauer auf die Steuererklärung fallen. Ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro müssen die Steuerzahler ihre Belege sechs Jahre lang aufbewahren. Das Finanzamt kann auch ohne konkreten Verdacht die Steuererklärung prüfen. Allerdings soll diese Möglichkeit nicht sofort in die Praxis umgesetzt werden.

Nach monatelangem Ringen wird heute auch das Datenschutzgesetz novelliert. Für die Verbraucher bedeutet dies einen etwas besseren Schutz vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Informationen. So müssen Kunden grundsätzlich einwilligen, wenn eine Firma bei ihnen erhobenen Daten weiterreichen will. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel für Werbetreibende oder für Verlage. Sie dürfen Daten für Werbezwecke weiter geben. Allerdings muss der umworbene Kunde jeweils über den Ursprung der Informationen über ihn in Kenntnis gesetzt werden. Auch für die Eigenwerbung dürfen erhobene Kundendaten genutzt werden. Bei Datenmissbrauch werden die Bußgelder deutlich erhöht. Zu Unrecht erzielte Gewinne, beispielsweise aus dem illegalen Handel mit Daten, können eingezogen werden.




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