Traumgewinne und Alptraumwerbung

Der Camper auf dem Foto elektrisierte Andreas M. sofort. „So einen wollte ich immer schon“, erinnert er sich an den ersten Blick auf die Werbeanzeige für ein Gewinnspiel. Prompt meldete er sich bei der Hamburger Firma an, die den Preis ausgelobt hat. Diese Entscheidung bereut er noch heute. Denn der Veranstalter entpuppte sich als Direktmarketing-Unternehmen und mit der Teilnahme am Gewinnspiel erlaubt Andreas M. der Firma Werbeanrufe.

Mehrmals wöchentlich klingelt nun das Telefon. Anfangs wollten die Vertreter ihm Abos aufschwatzen. „Inzwischen lege ich gleich wieder auf“, sagt er. Doch das hält die Firma vor neuerlichen Versuchen nicht ab. Ein Blick ins Kleingedruckte der Teilnahmebedingungen hätte ihm den Ärger vermutlich erspart. Denn daraus geht unter anderem auch hervor, dass kein Wohnmobil, sondern nur eine kurze Reise damit verlost werden sollte.

Bei der Hamburger Verbraucherzentrale (VZ) ist das Unternehmen bekannt. „Die Verbraucher-Service-Gesellschaft Hamburg (VSG) lockt Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gewinnversprechen“, erläutert VZ-Expertin Julia Rehberg. Dahinter stehe das Ziel, mit den Teilnehmenden Verkaufsgespräche zu führen. Diese bekommen sogar ein Zertifikat zur Teilnahme „an der offiziellen Gewinnaktion“, für die keine Kosten entstünden.

Die versprochenen Gewinne wie ein IPhone, ein Zuschuss zur Rente oder Reisegutscheine können sich sehen lassen. „Die Reisegutscheine erhalten die Betreffenden tatsächlich“, beobachtet Rehberg. Doch wichtige Informationen versteckt die Firma laut VZ im Kleingedruckten. „Dazu gehört auch, dass die Teilnahme an den Gewinnspielen oft mit Produktbestellungen verknüpft ist“, berichtet die Expertin.

Auf der Suche nach attraktiven Gewinnen werden Interessenten im Internet schnell fündig. Allein das Portal einfach-sparsam listet mehr als 100 aktuelle Gewinnspiele auf. Die Preispalette reicht von Mini-Goldbarren über Technik bis hin zum Traumhaus auf Mallorca plus 150.000 Euro. Auf anderen einschlägige Webportale finden sich etliche weitere Preisausschreiben. 

Grundsätzlich kann jeder ein Gewinnspiel veranstalten. Dafür gebe es keine Genehmigungsvorbehalte, erläutert die Frankfurter Industrie- und Handelskammer (IHK), „diese müssen daher nicht bei den Behörden angemeldet oder genehmigt werden“. Bei Glücksspielen ist das anders. Hier müssen die Teilnehmer einen Einsatz erbringen und Gewinne werden nach dem Zufallsprinzip verteilt, etwa durch die Ziehung von Lottozahlen oder Losnummern.

Gewinnspiele müssen dagegen weitgehend kostenlos oder nur mit einem geringen Entgelt für die Teilnahme verbunden sein. Eine wichtige Einschränkung gibt es laut IHK dabei. „Mittlerweile kann die Teilnahme an einem Gewinnspiel jedoch vom Erwerb einer Ware abhängig gemacht werden“, erläutert die IHK. Auch deshalb warnen die Hamburger Verbraucherschützer vor zu viel Gutgläubigkeit. „Werfen Sie Schreiben mit Gewinnversprechen am besten direkt in den Papierkorb“, raten sie. Für die Veranstalter rechnet sich der Aufwand. Laut IHK gewinnen sie auf diese Weise Daten potenzieller Kunden für ein späteres Direktmarketing und locken kostengünstiger Kunden an als mit herkömmlicher Werbung. 

Ob es die versprochenen Gewinne tatsächlich gibt, steht auf einem anderen Blatt. Rechtlich ist die Sache geklärt. „Die beworbenen Preise müssen tatsächlich vergeben werden und die Teilnehmer dürfen nicht über den Gewinn und die Gewinnchancen irregeführt werden“, erklärt die IHK. Doch es gibt einen Haken, wie der Jurist Florian Jäkel-Gottmann von der Wettbewerbszentrale weiß: „Es keine ‚Kontrollinstanz’, die aktiv überwachen würde, ob ausgelobte Preise bei Gewinnspielen auch an die Gewinner ausgekehrt werden.“ Angesichts der Vielzahl an Gewinnspielen sei dies auch praktisch kaum machbar.