Die Kassiererin im Supermarkt, im Discounter, in der Drogerie gibt sich alle Mühe, die Schlange ist trotzdem ellenlang. Also ran an die Alternative – die Selbstbedienungskasse, an der die Kunden ihre Einkäufe selbst einscannen können. Das soll schnell und einfach gehen. Los mit der Milch. Klappt. Dann die Erbsendose. Auch kein Problem. Die Tomaten? Waren die Bio? Egal, sieht ja keiner? Moment! So einfach ist die neue Einkaufswelt nicht – kleine Bedienungsanleitung gegen große Tücken.
- Muss ich denn alles selbst machen? Denken Sie an den 10-Artikel-Rat!
Die Banküberweisung machen Kunden seit langem online, keine Angestellten. Am Flughafen gibt man das Gepäck mittlerweile auch oft selbst auf, Check-in und Baggage-Drop. Und nun auch noch selbst Kasse machen? „Das spart den Kunden oftmals Wartezeiten“, sagt Frank Horst, Experte des Kölner Handelsforschungsinstituts EHI. Außerdem sei kaum noch Personal zu finden. Darum habe der Einzelhandel in den vergangenen beiden Jahren „immens investiert“, könne heute in 11.200 Geschäften von den rund 310.000 Einzelhandelsbetrieben selbst kassiert werden statt nur in gut 5000 wie noch in 2023. Vorreiter sei der Lebensmittelhandel, die Supermarktketten wie Edeka, Kaufland, Rewe und Discounter wie Aldi, Lidl, Penny. Aber auch in Drogerieketten wie DM und Rossmann oder Bau- und Heimwerkermärkten etablieren sich die Systeme zum Selber-Kasse-Machen. Die meisten seien in etwa für 10 Artikel konzipiert, für mehr reiche die Ablagefläche nicht, sagt Horst. - Nicht doppelt zahlen? Machen Sie die Rechts-Links-Bewegung!
Es hört sich einfach an, Experten sprechen vom Self-Checkout: Man scannt den Strichcode auf der Ware an der speziellen Kasse und zahlt am Terminal per Karte, Smartphone, immer seltener mit Bargeld. Doch dann guckt man zuhause auf den hektisch mitgenommenen Kassenbeleg und denkt, wieso steht denn der Joghurt zweimal darauf? Horst meint: „Arbeiten Sie strukturiert, legen Sie die Waren aus ihrem Einkaufskorb alle die eine Seite, dann scannen Sie die Artikel nach und nach und legen Sie auf die andere Seite, gehen zum Beispiel also immer von rechts nach links vor.“ Legen Sie sich darüber hinaus schon vor der Kasse Ihre Pfandbons und Gutscheine zurecht. Es gibt noch ein zweites System, nennt sich Self-Scanning: Da scannt man die Artikel bereits, wenn man sie in den Einkaufswagen legt, entweder mit einem Handgerät oder eine Smartphone-App. Am Ende zahlt man per App oder an der Expresskasse und muss die Ware nicht noch einmal aufs Band legen, so dass hierbei im übrigen die Zahl der Artikel egal ist. - Ciabatta oder Graubrot? Merken Sie sich die Sorte!
Bei selbst eingetütetem Brot oder Obst und Gemüse klickt man sich für das Selbst-Kassieren durch, erst auf „Backwaren“, dann auf „Brot“ oder „Brötchen“. Nur: Was war das noch – Graubrot, Dinkelbrot, Sonstiges? „Prägen Sie sich den Namen der Brotsorte ein, die Sie in ihren Einkaufskorb legen“, sagt Horst, „das macht es einfacher.“ Obst- und Gemüse werde häufig abgewogen, dabei auch ein Etikett mit dem Strichcode erzeugt. Sei das nicht so, müsse man sich auch Strauchtomate oder runde Tomate merken, bio oder nicht. An manchen Kassen könne mittlerweile allerdings mittels Kamera und KI erkannt werden, um welches Gemüse oder Obst es sich handele. Die Technik entwickelt sich mit Künstlicher Intelligenz und Funksignalen weiter. - Der Rabatt? Achten Sie aufs Etikett!
Alle Artikel seien mit einem Strichcode gekennzeichnet, meint Horst. Dennoch solle man darauf achten, ob dieser gut lesbar sei und sonst einen anderen Artikel wählen. So seien Etiketten auf Haushaltswaren öfter mal abgerissen, bei Packungen aus dem Tiefkühlbereich – Fertigpizza, Spinat, Speiseeis – verknittert. Und noch was, ein Sonderfall: Label für Rabatte. Meist wird mit ihnen der ursprüngliche Strichcode überklebt. „Aber natürlich machen Menschen auch mal Fehler“, sagt Horst, „achten Sie darum darauf, dass der alte Strichcode wirklich nicht mehr zu lesen ist, der neue Preis gilt.“ - Sekt, Weinbrand-Bohne? Überlassen Sie ruhig den Profis!
„Mit Sekt oder auch Pralinen mit Alkohol, würde ich mich nicht bei der Selbstbedienungskasse anstellen“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Alkohol darf nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre verkauft werden, Tabakware nur an Erwachsene ab 18. Darum ist immer eine Altersprüfung nötig. Das gehe mancherorts etwa mit einem Personalausweis, bei neueren Systeme auch mit Kamera und Künstlicher Intelligenz. Diese schätze nach bestimmten Gesichtsmerkmalen das Alter des Kunden, erklärt Husemann. Doch oft müsse immer noch ein Mitarbeiter des Geschäfts zu Hilfe kommen. So fix wie gedacht, gehe es dort dann nicht voran. Die Kasse, an der ohnehin Personal sitze, sei da meist schneller. Dasselbe gelte zum Beispiel auch für ein T-Shirt mit Diebstahlsicherung, die entfernt werden müsse. - Falsch gescannt? Rechnen Sie mit Hausverbot!
Am Ende taucht die Packung Kaugummi nicht auf dem Kassenzettel auf. Ist das Diebstahl? „Strafrechtlich relevant ist das nur, wenn man das mit Absicht gemacht hat“, sagt Husemann, „also das Produkt bewusst nicht oder falsch eingescannt hat.“ Sei das aus Versehen passiert – „das Kaugummi hat man einfach übersehen“ schulde man dem Supermarkt das Produkt, müsse es zurückgeben oder den Preis dafür bezahlen. Anders sei das, wenn der Supermarkt konkrete Hinweise habe, dass ein Teil des Einkaufs ganz bewusst nicht eingescannt wurde, weil etwa die Kamera an der Kasse gefilmt hat, wie jemand etwas einfach in die Tasche steckt. Die Kassen werden mit immer ausgeklügelter Technik überwacht, weil Selbstkassierer offenbar häufiger was mitgehen lassen. Dann drohe eine Anzeige und Hausverbot. Das Supermarktpersonal könne einen Kunden immer bitten, die Taschen nochmal auszupacken. Mache er das nicht freiwillig, könne im Verdachtsfall die Polizei gerufen werden. - Es hakt doch, die Schlange hinter einem wird länger? Ruhe bewahren!
Handelsexperte Horst sagt: „Warten Sie bis jemand kommt und hilft – ganz in Ruhe.“