Abschied von der Riester-Rente
An diesem Freitag verabschiedet der Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge. Für Arbeitnehmer und Selbständige wird die zusätzliche Altersvorsorge einfacher und einträglicher. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wolfgang Mulke
Wen will der Staat bei der privaten Vorsorge unterstützen?
Wie schon bisher gibt es die Förderung für alle Arbeitnehmer. Mit dabei sind zum Beispiel Auszubildende, Beamte oder Soldaten. Neu ist, dass auch Selbständige gefördert werden. Grundsätzlich können alle Pflichtversicherten in der Rentenversicherung die Förderung beanspruchen.
Wie funktioniert die private Förderrente künftig?
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Beine gestellt. Statt einer festen Grundzulage wie bei der Riester-Rente bisher schießt der Staat den Sparern für jeden eingezahlten Euro etwas dazu. Bis zu einem Sparbetrag von 360 Euro im Jahr 50 Cent, zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro noch 25 Cent. Für Kinder gibt es einen Zuschlag von 300 Euro im Jahr, wenn der Eigenbeitrag wenigstens 25 Euro monatlich beträgt. Eine Mutter mit einem Kind, die den Mindestbeitrag von 25 Euro im Monat spart, kann auf eine Grundzulage von 150 Euro plus der Kinderzulage von 300 Euro, also 450 Euro im Jahr kommen.
Wer bietet Förderrenten an?
Wie bisher schon dürfen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften entsprechende Produkte anbieten. Neu sind drei wichtige Dinge. So gibt es künftig einfache Standardprodukte. Deren Kosten sind auf ein Prozent im Jahr gedeckelt. Neben der privaten Finanzwirtschaft wird künftig auch ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten. Damit erfüllt die Koalition eine Forderung von Verbraucherschützern. Die Finanzwirtschaft kritisiert eine staatlich organisierte Konkurrenz dagegen heftig. Welche öffentliche Stelle die Verwaltung der Spargroschen übernehmen soll, ist noch nicht bekannt.
Was zeichnet ein Standarddepot aus?
Das Standarddepot eignet sich vor allem für Vorsorgesparer, die wenig Erfahrung mit Finanzfragen haben und ein leicht verständliches und leicht einzurichtendes Produkt bevorzugen. Es lässt sich auch schnell online abschließen und bedarf während der gesamten Ansparphase keiner weiteren Entscheidungen mehr. Zudem sind die Kosten auf maximal ein Prozent im Jahr gedeckelt. Je nach Anbieter können die Kosten noch deutlich geringer sein, wie Beispiele aus anderen Ländern oder die Kosten von ETF-Sparplänen zeigen. Verbraucherschützer hoffen darauf, dass das von einem öffentlichen Träger angebotene Standarddepot auch in Hinblick auf die Kosten das Vorbild für die Angebote privater Finanzfirmen wird.
Darf ich künftig auch mit Aktien für das Alter vorsorgen?
Es gibt zwei Standardvarianten. Die etwas risikoreichere sieht vor, das nur 80 Prozent der Beiträge garantiert erhalten werden. Ein Teil des Ersparten darf künftig damit auch in renditeträchtigere Anlagen wie Aktien oder Fonds investiert werden. Die sichere Variante ist eine Beitragsgarantie von 100 Prozent. Darüber hinaus gibt es für risikobereite Sparer auch die Möglichkeit, auf ein Produkt ganz ohne Beitragsgarantie, das so genannte Altersvorsorgedepot, zu setzen. Damit werden die hohen Renditen an den Kapitalmärkten ermöglicht. In welche einzelnen Fonds, Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere Anbieter das Geld der Kunden stecken, hängt von der jeweiligen Strategie der Unternehmen ab.
Wie wirken sich die unterschiedlichen Risikoprofile finanziell aus?
Das hängt zwar vom Einzelfall ab, kann aber mit einer Modellrechnung leicht verdeutlicht werden. Angenommen ein Sparer zahlt 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Standardvertrag mit 100-prozentiger Beitragsgarantie ein. Im Durchschnitt bringt die Anlage eine Rendite von 2,5 Prozent im Jahr. Am Ende ist ein Vermögen von 53.400 Euro zusammengekommen. Entscheidet sich der Sparer für ein Produkt ohne Garantien, könnte die durchschnittliche Rendite vorsichtig gerechnet vier Prozent im Jahr erreichen. Bei einer gleichen Einzahlung steht am Ende ein Vermögen 68.800 Euro.
Darf ich aus meinem alten Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln?
Das ist problemlos möglich. Das bereits angesammelte Vermögen wird dann auf den neuen Vertrag übertragen. Allerdings kann dafür eine Gebühr von maximal 150 Euro fällig werden. Für weiter laufende Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz. Gerade bei nur noch kurz laufenden Verträgen bis zur Rentenauszahlung dürfte sich ein Wechsel kaum noch lohnen. Je länger die Zeitspanne bis zum Rentenalter ist, desto mehr lohnt sich ein Wechsel. Denn die höheren Erträge am Kapitalmarkt summieren sich mit den Jahren, wie die Modellrechnung zeigt, auf beträchtliche Summen.
Wie sicher ist das Altersvorsorgedepot?
Da mit dieser Variante keine Beitragsgarantie verbunden ist, kann es auch zu Verlusten kommen, etwa wenn die Börsen gerade auf Crashkurs sind. Da die Altersvorsorge jedoch eine sehr langfristige Form des Sparens ist, zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass in der Regel keine Verluste, sondern eher ansehnliche Zuwächst dabei herauskommen. Zur Sicherheit wird das Vermögen mit einem näher rückenden Rentenalter aus risikoreicheren Anlagen in sichere Anlagen umgeschichtet.
Muss ich mir das angesparte Vermögen als Rente auszahlen lassen?
In der Regel erhalten die Sparer in der Auszahlungsphase eine monatliche Rente. Dabei können sie zwischen zwei Varianten wählen. Es gibt entweder eine lebenslang garantierte Rentenzahlung oder sie wird zeitlich begrenzt. In letzterem Fall muss die Zahlung wenigstens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Danach gibt es dann keine Rentenzahlung mehr. Das Risiko, sehr viel länger zu leben, und dann auf eine regelmäßige Einkunft verzichten zu müssen, trägt der Sparer.
Zudem gibt es die Möglichkeit, zur Finanzierung eines Eigenheims aus laufenden Verträgen Geld zu entnehmen.