Auf die Schufa kommt ein langwieriger Prozess zu. Österreichische Datenschützer haben Deutschlands wichtigste Auskunftei abgemahnt, bereiten eine Unterlassungserklärung und eine Sammelklage vor. Der Wiener Verein wirft den Wiesbadenern vor, Kundendaten widerrechtlich länger als nötig zu speichern. Die Auskunftei beruft sich auf rechtliche Vorschriften und will notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Die Schufa ist die größte und wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie hat Informationen von 6,4 Millionen Firmen und rund 68 Millionen Bundesbürgern gesammelt. Täglich erreichen die Schufa rund 340.000 Anfragen von Firmen, die einschätzen wollen, ob sie Geschäft mit einer Kundin oder einem Kunden machen wollen.
Wie kreditwürdig eine Person ist, zeigt ein sogenannter Score, ein Wert, der anhand unterschiedlicher Kriterien berechnet wird. Seit Frühjahr legt die Schufa offen, welche zwölf es sind und wie sich der Score genau zusammensetzt. Dafür verwendet die Schufa aktuelle Daten. Nach einer gewissen Zeit müssen diese Daten gelöscht werden.
Offenbar wandern sie dann aber ins Archiv, werden nicht mehr für aktuelle Auskünfte an Unternehmen genutzt, sind also für das tägliche Geschäft „gelöscht“. Allerdings kann die Schufa sie intern für Testzwecke nutzen, etwa, um herauszufinden, ob ein neu gestalteter Score auch präzise funktioniert. Auch müsse die Schufa die Daten vorhalten, um etwa bei Nachfragen nachweisen zu können, wie eine Entscheidung zustande gekommen sei, heißt es bei der Auskunftei. Sie sei gesetzlich verpflichtet, die Daten zu speichern. Bisher weist die Schufa Bundesbürgern, die nachfragen, welche Daten gespeichert sind, nur auf die hin, die aktuell verwendet werden, nicht auf die archivierten Daten.
Noyb – Europäisches Zentrum für digitale Rechte startete 2017. Der Name kürzt None of your business ab, etwa: Das geht Sie nichts an. Zu den Gründern gehört Max Schrems. Der österreichische Jurist und Aktivist brachte unter anderem das Datenabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH zu Fall.
Noyb ist als „Qualifizierte Einrichtung“ anerkannt und kann deshalb auch in anderen EU-Ländern als Österreich im kollektiven Verbraucherinteresse klagen. Seit bekannt ist, dass die Schufa historische Daten speichert, stimmt sich der Verein nach eigenen Angaben mit einschlägigen Organisationen in Deutschland ab. „Da sich Noyb auf die strategische Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO spezialisiert hat, liegt es nahe, dass wir und nicht eine allgemeine Verbraucherschutzorganisation die Unterlassungsklage führen“, sagt ein Sprecher.
Der Verein hat der Schufa bis 9. September Zeit gegeben, Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen und das beanstandete Verhalten einzustellen. Danach wollen die Österreicher „umgehend mit der Vorbereitung der Unterlassungsklage beginnen“. Die Schufa hat bereits angekündigt, nichts zu unterzeichnen und richtet sich auf einen langen Rechtsstreit bis zum BGH ein.