Plötzlich hängt da das Schild „Wir schließen“, die Fenster sind nicht geputzt. Der Bäcker, der so lange da war: zu. Der Bastelladen, bei dem sich schnell Kleber, Deko, auch das Schulheft kaufen ließen: weg. Das Traditionscafé: dicht. Kleine Geschäfte, wo die Besitzerin, der Inhaber hinter Theke oder Kasse stehen, verschwinden. Lässt sich das retten?
Das Ladensterben ist nicht neu. Alles und jedes lässt sich im Internetkaufhaus bestellen und nach Hause liefern. Zudem kam erst Corona, dann stiegen die Energiepreise. Aber das ist es nicht allein.
Esther Kempa hat seit fast 25 Jahren einen kleinen Laden, die „Chocolaterie Estrella“ in Berlin, Akazienkiez. Das Viertel ist angesagt, es bummelt sich dort gut. Zu Kempa kommen nicht nur Anwohner, sondern auch Berlin-Besucher aus der Ferne.
Sie kaufen ihre Pralinen, die sie aus einer Bamberger Manufaktur bekommt oder selbst macht. Kundschaft hat sie, das macht ihr keine Sorgen – die Gewerbemieten und die Entwicklung in ihrer Straße schon. Mit einem neuen Mietvertrag Mitte der 2020er Jahre muss sie bereits 40 Prozent mehr zahlen. Sie meint: „Da werden Preise genommen, die können sich nur noch Handelsketten leisten.“
Sie beobachtet, wie sich ihre Umgebung verändert. Nebenan hat ace & tate, ein niederländisches Brillen-Unternehmen eröffnet, gegenüber die Bio-Bäckereikette Zeit für Brot. Die Kaffeekette Lap ist in ihre Straße gezogen, der Burgerladen Burgermeister ebenso. Der sagt von sich: „Wir eröffnen nicht Stores. Wir skalieren ein System.“ Heißt: Sie expandieren.
Sie alle sind die Neuen im Stadtteil. Das ist in Berlin nicht anders als in Hamburg, Düsseldorf, Freiburg, München, Potsdam: Es eröffnen Shops, Stores, Imbisse, die immer gleich aussehen.
„Wo Immobilienbesitzer das Gefühl haben, da geht mehr, erhöhen sie ihre Ladenmieten“, sagt Ricarda Pätzold vom Deutschen Institut für Urbanistik mit Sitz in Berlin. Pätzold leitet dort den Forschungsbereich Stadtentwicklung. Vermieter überforderten damit die alt eingesessenen Ladenbesitzer. „Handelsketten aber“, sagt Pätzold „haben andere Möglichkeiten, weil sie etwa ihre Waren in größeren Mengen und damit zu günstigeren Preisen einkaufen oder auch nicht so verkaufsstarke Standorte quersubventionieren können.“
In Summe wandelten sich ganze Viertel, bliebe „oft nicht mehr viel übrig von dem, was diejenigen, die dort wohnen, wirklich brauchen.“ Nicht nur der Fleischer, der Friseur, die Änderungsschneiderei oder die Kneipe für ein schnelles Bier, den kurzen Tratsch, verschwänden, auch kleine Theater, Kitas, Jugendtreffs. Orte fürs Alltägliche gehen verloren.
Anders als Deutschland gingen andere Länder dieses Problem bereits an, sagt der Berliner Rechtsanwalt Moritz Heusinger, der sich bundesweit einen Namen als Experte für Gewerbemieten gemacht hat. Da läuft hierzulande aus seiner Sicht einiges schief. „Für Mieter von Läden ist Deutschland europaweit am härtesten“, sagt er, „für sie gibt es fast keinen gesetzlichen Schutz.“
Unterschreibe ein Mieter eines Gemüseladens hierzulande eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren, müsse er auch solange Miete zahlen. Selbst wenn das Geschäft nicht laufe, könne er den Vertrag nicht kündigen. Werde die Dauer des Mietvertrages aber nicht festgelegt, könne ein Mieter jederzeit rausfliegen, ohne Grund gekündigt werden. Das ist das eine.
Das andere: Rentiert sich der Laden, will der Mieter auch nach Ende der fünf Jahre bleiben, kann der Vermieter laut Heusinger sagen: „Ja, Sie können bleiben, aber die Miete steigt.“ Es gebe keine Grenze. Und dann? „Bleiben oder raus“, so der Anwalt. Allenfalls die Elektronikkette Mediamarkt könne da verhandeln, die in Shoppingmalls die Besucher anzieht, sonst niemand.
Frankreich zum Beispiel regele es so: Sage ein Mieter, er wolle seinen Gewerbemietvertrag mit den dort üblichen drei Jahren Laufzeit verlängern, könne ein Vermieter das kaum verneinen. Denn der müsse dann etwa Umzugskosten und Verdienstausfall durch den Verlust von Kunden zahlen. Die Regelung sei allerdings nicht wirklich nachahmenswert, meint Heusinger: „Häufig landen die Vertragspartner vor Gericht, das dann über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden muss, das ist sehr aufwändig.“
Seine Vorschläge: Deutschland führt eine Begrenzung von Mieterhöhungen ein. Oder: Es kommt ein Milieuschutz für Läden, damit alt Eingesessene nicht einfach verdrängt werden. In Dänemark zum Beispiel, sagt der Jurist, könnten Gemeinden festlegen, dass sich in einer Straße nur Handwerker ansiedeln könnten.
Schon heute sei es in Deutschland möglich, einen Kneipen- oder Hotelstopp zu verhängen, um in einem Viertel verwurzelte Händler zu schützen. Das lasse sich erweitern. „Denkbar sind Änderungen des Gewerbemietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, des Bauplanungsrechts und des Gaststättenrechts“, so Heusinger, „dann könnte man sagen, in der Straße xy soll sich nur Gewerbe im Lebensmittelbereich außer Bäckereien ansiedeln.“
Dafür müsste der Bund die Gesetzesgrundlage schaffen. Esther Kempa würde das mehr Sicherheit geben. Sie sagt: „Stadtviertel können wir nur retten, wenn es endlich ein Gewerbemietrecht mit Rechten und Pflichten für beide Seiten gibt.“
Allerdings hat es schon vor längere Zeit Vorstöße im Bundestag gegeben, das Gewerbemietrecht zu regulieren, von den Grünen, auch von den Linken. Heusinger selbst wurde dazu von den Abgeordneten als Sachverständiger gehört. Getan hat sich bislang nichts. Warum sollte sich das ändern? Heusinger sagt: „Der Druck hat zugenommen, immer mehr Städte verlieren ihre Läden.“