Wie überall passieren auch in Krankenhäusern und Praxen Fehler. Das neue Hüftgelenkt wackelt, und eine weitere Operation ist nötig. In seltenen Fällen vergessen die Operateure Gegenstände in behandelten Körpern. 97 Patienten und Patientinnen starben 2025 hierzulande sogar an solchen Behandlungsfehlern. Glücklicherweise aber scheint die Gesamtzahl zu sinken, wie die neue Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes zeigt.
Knapp 12.000 Gutachten über Verdachtsfälle hat der Dienst im vergangenen Jahr verfasst. In rund 2.700 Fällen stellte sich dadurch tatsächlich heraus, dass Behandlungsfehler einen gesundheitlichen Schaden verursacht hatten. Das macht ein knappes Viertel der untersuchten Beschwerden von Patienten und Patientinnen aus. Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige öffentliche Körperschaft, die unter anderem im Auftrag von Kliniken oder Krankenkassen die Qualität von Behandlungen kontrolliert. Auch etwa die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nimmt der Dienst vor.
Unter den 2.700 Behandlungsfehlern fanden sich 2025 immerhin 150 schwere Fälle. Neben aus Versehen im operierten Körper zurückgebliebenen Tupfern zählen dazu auch Verwechselungen: Statt Patient A wurde Patient B behandelt – oder das linke statt des rechten Knies. Mitunter wurden auch falsche, kontraproduktive Medikamente verabreicht. Zwei Drittel dieser Probleme traten in Krankenhäusern auf, weil dort die meisten Operationen stattfanden. Für ein Drittel waren ambulante Einrichtungen verantwortlich. Weit an der Spitze stehen Orthopädie und Frauenheilkunde, dann folgen Zahnmedizin und Pflege.
Gerald Gaß, der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft betonte, dass die Gesamtzahl der Fälle sinke und die Behandlungsqualität steige. Tatsächliche hatte der Medizinische Dienst 2016 rund 15.000 Fälle registriert, 2024 waren es noch 12.300, 2025 unter 12.000. Auch setzte Gaß die Zahl der begründeten Beschwerden ins Verhältnis zur großen Menge der „schätzungsweise 18 Millionen Behandlungsfälle“. Die Fehlerquote bleibe damit im geringen Promille-Bereich, erklärte der Verbandschef.
Dennoch wirft die neue Statistik nur ein Schlaglicht auf die Realität. „Die Dunkelziffer ist hoch“, sagte Stefan Gronemeyer, der Vorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. Schließlich beruhten die Angaben ausschließlich auf den Meldungen durch die Patientinnen und Patienten. Eine zentrale Erfassung existiere nicht, bemängelte Gronemeyer. So lasse sich die Zahl aller Behandlungsfehler in Deutschland nur schätzen. Nehme man wissenschaftliche Untersuchungen zur Grundlage, die nach Stichproben einen Anteil von zwei bis vier Prozent nennen, komme man zu einer Größenordnung von bis zu 700.000 Fällen pro Jahr.
Diese unterschiedlichen Betonungen verweisen auf einen festgefahrenen Konflikt. Der Medizinische Dienst fordert, zumindest für die schweren Fälle ein verpflichtendes Meldesystem einzurichten. Dabei gehe es nicht um Sanktionen und Haftung, sondern um die Verbesserung der Sicherheit für die Patienten. In anderen Staaten, beispielsweise Großbritannien, existiere ein solches Verfahren, die Weltgesundheitsorganisation empfehle die Einführung bis 2030. Doch hierzulande „tut sich politisch nichts“, bemängelte MD-Vorsitzender Gronemeyer. Der Bundesverband der AOK-Krankenkassen unterstützt die Forderung des Dienstes.
Die Krankenhaus-Gesellschaft lehnt ein verbindliches Meldesystem dagegen ab. Ein Argument ist die damit angeblich verbundene zu große bürokratische Belastung. Kliniken-Verbandschef Gaß verweist auch auf das bereits bestehende Meldesystem CIRS, an dem sich die Krankenhäuser beteiligen müssen. Allerdings ist die Nutzung teilweise freiwillig.
Diese Diskussion findet in einer Zeit statt, da die Krankenkassen deutlich steigende Kosten zu bewältigen haben. Diese will die Bundesregierung mit einer Gesetzesreform drücken. Dazu könnte auch beitragen, Behandlungsfehler mittels ihrer systematischen Erfassung zu verringern, meint der Medizinische Dienst. Schätzungsweise kosteten derartige Probleme rund 17 Milliarden Euro jährlich.
Und ein anderer Umgang mit medizinischen Fehlern diente auch den Patienten. Sie sollten „unaufgefordert informiert“ werden, falls ein Verdacht bestehe, betont der MD. „Heute ist es so, dass betroffene Patientinnen und Patienten in der Regel nur dann über einen Fehler informiert werden, wenn sie gezielt danach fragen“, bemängelt auch der AOK-Bundesverband.