Ohne Justiz geht es nicht. Diebstahl und Drogenhandel, Mord und Millionenbetrug, wiederholtes Schwarzfahren und der Nachbarschaftsstreit über Heckenhöhen, abgelehnte Asylanträge, Kündigungsschutz und Verfassungsbeschwerden – alles landet vor deutschen Gerichten. Die ächzen unter der Arbeitslast und kommen schon seit Jahren nicht hinterher. Die Zahl der Verfahren steigt, sie dauern auch immer länger. Es fehlt Personal. Die Technik an vielen Gerichten ist veraltet. Und es mangelt an Geld, zumindest in den Bundesländern, die für die Justiz zuständig sind. Die Bundesregierung versucht jetzt, mit Millionen gegenzusteuern.
Seit Jahren wächst der Berg unerledigter Fälle. Mitte des Jahres meldeten Strafverfolger in einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung erstmals mehr als 1,1 Millionen offene Fälle, ein Plus von 13 Prozent zum Vorjahreszeitraum. Ende 2020 lagen auf den Tischen der Staatsanwälte mehr als 709.000 Fälle, die nicht abgearbeitet werden konnten. Und es kommen immer mehr Verfahren hinzu. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres landeten bei den Ermittlern rund 2,758 Millionen neue Fälle, etwa 52.000 mehr als im ersten Halbjahr 2025.
Ein großer Engpass ist die Zahl der Richter und Staatsanwälte. Die Bundesländer müssten mehr einstellen, doch Geld fehlt. Im Juni einigten sich Bund und Länder auf den neuen Rechtsstaatspakt. Der Bund stellt für neues Personal 240 Millionen Euro bereit. Bedingung: Die Länder stellen insgesamt bis zu 2000 Richter und Staatsanwälte zusätzlich ein. der Bund sieht das Geld als Anschubfinanzierung. Langfristig müssen die Länder das zusätzliche Personal bezahlen. Ende 2024 gab es nach Zahlen des Bundesamtes für Justiz rund 22.000 Richter an deutschen Gerichten. Zudem sind rund 7000 Staatsanwälte beschäftigt.
Es trifft nicht alle Zweige der Justiz gleich stark. Vor allem bei Strafverfahren hängt es. „Strafrechtliche Ermittlungen werden immer öfter vorzeitig eingestellt, weil die Masse der Fälle anders nicht mehr zu bewältigen ist“, sagt Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes. „Auch dauern Strafverfahren heute so lange wie noch nie, vor den Landgerichten vergehen inzwischen im bundesweiten Schnitt fast zwei Jahre bis zu einem Urteil.“
Fälle bleiben liegen, weil Personal fehlt und die Verfahren aufwändiger werden. Durch die Digitalisierung der Gesellschaft muss mehr Material gesichtet werden – Mobilfunkdaten, Festplatten, Chatverläufe, Mails. Viele Fälle sind international, laufen über Landesgrenzen hinweg. Zudem ist die Technik an vielen Gerichten veraltet. Mit Digitalisierung ließe sich einiges beschleunigen.
Der Richterbund bemängelt sie als zu schleppend. „Zwischen den ambitionierten Plänen der Politik und der ernüchternden Realität im Arbeitsalltag der Gerichte tut sich noch immer eine große Lücke auf“, sagt Rebehn. „Die E-Akte der Justiz entspricht in etwa dem technischen Stand von vor 15 Jahren und lässt Potenziale wie den Einsatz von KI-Assistenz in der Fallbearbeitung bislang ungenutzt.“
Wie stark die Justiz digitalisiert ist und welche Software sie nutzt, unterscheidet sich auch je nach Bundesland. Rebehn spricht von zersplitterter IT-Infrastruktur. „Der föderale Flickenteppich bei der Digitalisierung hat sich nicht bewährt.“ Das soll sich ändern. Im Rechtsstaatspakt hat der Bund 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz eingeplant. Das Geld kommt aus dem Klimaschutz- und Transformationsfonds.
Vorgesehen sind bundesweit einheitliche Projekte, etwa die Justizcloud, an der Bund und Länder seit 2025 arbeiten. Die Idee: Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen dieselbe einheitliche Software benutzen können, die zentral gewartet und aktualisiert wird. Die Cloud soll 2027 startbereit sein.
Damit die Gerichte sicher auf die Cloud zugreifen können, startete der Bund im Sommer ein eigenes Netz für die Justiz. Es ist nach außen abgeschirmt, so dass auch sensible Daten verschickt werden können, ohne dass Fremde mitlesen. Baden-Württemberg und Niedersachsen waren zum Start dabei, Bayern kommt als nächstes dazu. Bis 2028 sollen alle Bundesländer angeschlossen sein. Die erste einheitliche Software gestattet, Verfahren digital zu bearbeiten und zu verwalten.
Vorgesehen sind noch ein einheitliches Justizportal, eine digitale Rechtsantragstelle und das zivilgerichtliche Online-Verfahren, das seit April 2026 getestet wird, bisher aber noch kaum genutzt wird. Es soll die Abläufe standardisieren und vereinfachen. Denn Personal und Digitalisierung helfen nur, wenn sich noch etwas anderes ändert. „Unnötig komplizierte Verfahrensregeln bremsen die Justiz aus“, sagt Richterbund-Geschäftsführer Rebehn. Weniger Bürokratie ist nötig.
Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) arbeitet daran, die Prozessordnungen im Zivil- und im Strafrecht zu entrümpeln. Auch die Verwaltungsgerichtsordnung soll reformiert werden und mit ihr auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz. das Ziel ist immer: Verfahren beschleunigen. Alles soll einfacher, schneller, einheitlicher werden.
Technologie könnte auch Klagen verhindern, etwa in dem sich Genehmigungsverfahren rechtssicher beschleunigen lassen. Die Rulemapping Group will Gesetze und Vorschriften maschinenlesbar machen – Stichwort: Law as a Code. Software bewertet dann etwa, ob der – ebenfalls maschinenlesbare – Antrag auf ein Windrad alle Bedingungen erfüllt und genehmigt werden kann. Das Verfahren verkürzt sich, so versprechen es die Macher, von Jahren auf Monate. Thüringen hat das Unternehmen beauftragt, Baugenehmigungen zu beschleunigen. Pilotprojekte für Richterassistenzsysteme laufen bereits in mehreren Bundesländern.
Bereits im Dieselskandal zeigte die Software, was geht. Große Kanzleien prüften mit ihr, wie groß die Chancen der tausenden Einzelklagen auf Erfolg waren, optimierten damit, welche Angaben des Klägers wichtig waren. Später nutzten die Anwälte der beklagten Konzerne das Produkt. Zum Schluss stiegen auch VW und Mercedes ein, um schnell abschätzen zu können, was sie die Verfahren kosten würden. Das sparte allen Seiten Zeit, Personal und Geld.
Die Bundesbürger greifen gern zu neuer Technologie. Und so überschwemmt gerade eine Klagewelle die Sozialgerichte. Weil viele Menschen sich das Geld für einen Fachanwalt sparen wollen oder keinen finden und er in den unteren Instanzen auch nicht nötig ist, lassen sie sich von Künstlicher Intelligenz helfen. Bürgergeld abgelehnt oder der Schwerbehindertenausweis verwehrt? KI fragen und Klage einreichen.
Oft behauptet die KI, die Klage verspreche Erfolg, obwohl sie aussichtslos ist. Auch sind die Schriftstücke teils ausufernd, haben inhaltliche Fehler, erfinden Urteile. Am Gericht müssen alle Klagen bearbeitet werden. Wie sich die Mehrarbeit verhindern lässt? Mehr Personal. Oder Technologie prüfen lassen – bisher kaum möglich.
(Dieser Beitrag erschien in der Ausgabe von „Das Parlament“ zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts.)