Aigner bleibt hart

Banken werden per Gesetz zu verständlicher Kundeninfo verpflichtet

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Von Wolfgang Mulke

06. Mai. 2010 –

 Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner will Banken und Sparkassen per Gesetz zu einer einfachen Kundeninformation über Finanzprodukte zwingen. Entsprechende Verhandlungen mit den Instituten haben keine flächendeckende freiwillige Lösung erbracht, obwohl die Ministerin schon seit Monaten auf die Einführung so genannter Beipackzettel für Geldanlagen drängt. „Leider hat sich ein Teil der Branche einer gemeinsamen Lösung verweigert“, bedauerte ein Sprecher des Ministeriums.

 

Mittlerweile liegt ein Entwurf aus dem Finanzministerium für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und für einen besser funktionierenden Kapitalmarkt vor. Darin enthalten sind auch die Anforderungen an die Kundeninformationen der Banken. Danach müssen die wesentlichen Fakten eines Finanzinstruments „in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise aufbereitet sein“. Insbesondere die Art der Geldanlage, ihre Funktionsweise, damit verbundene Risiken, die Gewinnchancen bei verschiedenen Marktentwicklungen sowie die damit verbundenen Provisionen und Kosten sollen aus der Aufstellung hervorgehen. „Die Verbraucher haben einen Anspruch auf transparente und verlässliche Informationen“, erläuterte der Sprecher.

 

Im vergangenen Sommer hatte der  Verbraucherministerium bereits eine Musterinformation herausgegeben. Doch zunächst erleichtert mit der ING Diba nur ein Institut seinen Kunden die Geldanlage. Später entwickelten auch die Deutsche Bank und weitere Geldhäuser entsprechende Beipackzettel. Eigentlich wollten Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in den letzten Monaten einen gemeinsamen Standard entwickeln. Die Beteiligten konnten sich allerdings bisher nicht über alle Einzelheiten verständigen. Nun greift Aigner durch.

 

Der Ruf nach einer verständlichen Kundeninformation wurde nach der Pleite der Lehman Bank immer lauter. Denn viele Kleinanleger haben mit Zertifikaten, deren Wirkungsweise sie gar nicht verstanden, Geld verloren. Auch bleibt vielen Anlegern noch immer verborgen, welche Kosten mit einem Investment verbunden sind. Beiden Erschwernissen will die Verbraucherministerin nun zu Leibe rücken.

 

Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk geht der vorliegende Gesetzentwurf noch nicht weit genug. Sie will konkretere Vorgaben für das Produktinformationsblatt durchsetzen. Hinter dem Vorhaben steht auch die FDP. Der Beipackzettel ist nur ein Teil von mehreren Anlegerschutzregeln. Geregelt werden soll zum Beispiel auch die Qualifikation der Anlageberater.

 

 

 

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