AltenpflegerInnen erhalten mindestens 7,50 Euro Lohn

Auf neue Mindestlöhne in der Pflege haben sich Unternehmen und Gewerkschaft der Pflegebranche geeinigt. Minimum im Westen: 8,50 Euro

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Von Hannes Koch

25. Mär. 2010 –

Mit der Pflege bekommt bald eine weitere Branche in Deutschland Mindestlöhne. Für rund 750.000 Altenpflegerinnen und Pfleger gelten dann die Untergrenzen von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro im Westen. Darauf haben sich am Donnerstag die Arbeitgeberverbände, die Vertreter der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen und die Gewerkschaft Ver.di geeinigt.


Bundesarbeitsminister Ursula von der Leyen (CDU) hat bereits angekündigt, den neuen Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären. Weil Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ebenfalls zustimmt, dürfte es auch im Bundeskabinett keine Probleme geben.


Das bedeutet: Kein Betreiber von Pflegeheimen und ambulanten Diensten darf seine Beschäftigten künftig schlechter bezahlen. Die Mitarbeiter der Branche werden damit ein einklagbares Recht auf Mindestlohn erhalten. Heute dagegen sind Stundenlöhne von vier bis sieben Euro keine Seltenheit.


„Ich begrüße den Mindestlohn außerordentlich“, sagte von der Leyen. Die Untergrenze trage dazu bei, die Qualität der Pflegeleistungen aufrechtzuerhalten. „Der Mindestlohn wirkt als Auffangnetz“, ergänzte Rainer Brückers, der die Verhandlungskommission im Auftrag von der Leyens leitete. Damit bestehe Hoffnung, die „Abwärtsspirale beim Lohn“, die seit 15 Jahren zu beobachten sei, zu stoppen.


Die neue Untergrenze wird wahrscheinlich ab 1. Juli 2010 in Kraft treten. Nicht erfasst sind Praktikanten, Hauswirtschaftshelfer und aushelfende Demenzbetreuer. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 soll der Mindestlohn in zwei Stufen auf acht Euro im Osten und neun Euro im Westen steigen.


Wo der Mindestlohn liegen sollte, war in den Verhandlungen der vergangenen Monate umstritten. Die Gewerkschaft Ver.di, die katholische Caritas und die Arbeitnehmerseite der evangelischen Diakonie wollten ihn bei etwa zehn Euro pro Stunde festlegen. Dagegen plädierte der Arbeitgeberverband Pflege, in dem viele private Betreiber zusammengeschlossen sind, und die Arbeitgeberseite der Diakonie für einen niedrigeren Mindestlohn auf der nun beschlossenen Höhe.


Die jetzt definierte Untergrenze bedeutet, dass eine Pflegerin im Osten bei Vollzeit monatlich 1.200 Euro brutto verdient. Der Nettolohn dürfte oft unter 1.000 Euro pro Monat liegen. Pflegerinnen im Westen bekommen etwas mehr. „Im Vergleich zur Arbeit sind solche Verdienste nicht angemessen“, sagte Ver.di-Vertreterin Ellen Paschke. Trotzdem habe man schließlich zugestimmt, weil es ohne einen Konsens in der Verhandlungskommission überhaupt keinen Mindestlohn gegeben hätte.


Manfred Freyermuth, der für die Beschäftigten der Diakonie verhandelte, bezeichnete die harte Haltung der Geschäftsführung der Diakonie als „großes Ärgernis“. Das Unternehmen Diakonie versuche, den Lohn unter das Niveau des existierenden Tarifvertrags drücken, der augenblicklich minimal 8,77 Euro pro Stunde vorsehe, so Freyermuth.

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