Anreiz für Bescheidenheit der Manager

Union und SPD beraten im Koalitionsausschuss über die Begrenzung der Vorstandsgehälter

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Von Hannes Koch

03. Mär. 2009 –

Einen Anreiz zu größerer Bescheidenheit erhalten die Vorstände von Aktiengesellschaften, wenn sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD heute Abend (Mittwoch) auf schärfere Gesetze einigt. Die Spitzen der großen Koalition beraten über die Begrenzung von Managergehältern.

 

Die Einigung erwartet Otto Bernhardt, der finanzpolitische Sprecher der Union. „Wir haben grünes Licht gegeben, in zwei Wochen kann das Gesetz in den Bundestag“, so Bernhardt. Auch Joachim Poß, Fraktionsvize der SPD im Bundestag, plädiert dafür, den in den vergangenen Monaten ausgehandelten Kompromiss im Koalitionsausschuss anzunehmen: „Das halte ich für wünschenswert“.


Die Koalitionäre wollen festlegen, dass Gehälter der Vorstände „in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen und der Lage der Gesellschaft stehen“. Ausschließen will man damit Millionen-Gehälter und Bonuszahlungen, die auch dann fließen, wenn das Unternehmen Verluste macht. Die Bezüge sollen im übrigen leichter reduziert werden können, falls die betreffende Firma in eine Schieflage gerät. Aktienoptionen dürften nicht schon nach zwei Jahren, sondern erst nach vier Jahren eingelöst werden.


Nach dem Willen von Union und SPD wird grundsätzlich der gesamte Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft über die Vorstandsgehälter entscheiden müssen. Auch alle Vertreter der Beschäftigten und Gewerkschaften im Kontrollgremium nehmen dann am Beschluss teil. Bislang trifft sich meist ein kleiner Ausschuss des Aufsichtsrats mit wenigen Mitgliedern, um die Bezüge der Manager auszuhandeln. „Diese Kungelrunden wird es bald nicht mehr geben“, sagt Poß.


Die Frage ist, was das alles bringt. Werden die Gehälter der Manager sinken? Wahrscheinlich nicht – aber es wird den Aufsichtsräten etwas schwerer fallen, astronomische Spitzengehälter zu genehmigen. In diese Richtung wirken die neue Öffentlichkeit des Aufsichtsratsplenums und die härteren juristischen Regeln. Hinzu kommt, dass auch die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder für die Angemessenheit der Vorstandsgehälter verschärft wird. Im Extremfall müssten Aufsichtsräte damit rechnen, zu hohe Vorstandsgehälter, denen sie zugestimmt haben, aus eigener Tasche zurückerstatten zu müssen.


Über diesen Kompromiss hinaus haben sowohl die Union, als auch die SPD weitere Wünsche, die sie nicht durchsetzen konnten. Diese Punkte werden in den kommenden Monaten eine Rolle im Wahlkampf spielen. So möchte die Union neben dem Aufsichtsrat auch die Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft mit den Beschlüssen über die Gehälter betrauen. Die SPD lehnt das ab, weil sie dadurch den Einfluss der Belegschaftsvertreter im Kontrollgremium geschmälert sieht. SPD-Fraktionsvize Poß plädierte zudem dafür, die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern zu beschränken. Hier sagte die Union „nein“.


Von diesen konkreten Punkten abgesehen, haben beide Parteien lange Papiere verabschiedet, um ihre Position zur Finanzkrise darzulegen. Während das Unionspapier „Fünf Lehren aus der Krise“ im wesentlichen das Regierungshandeln abbildet, haben SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in ihrem Traktat „Die Finanzmärkte grundlegend erneuern“ mehrere konfliktträchtige Ideen formuliert, mit denen sie sich von der Union abgrenzen.


So fordert die SPD nun, eine neue Börsenumsatzsteuer einzuführen – ehemals eine Lieblingsidee der Globalisierungskritiker. Wenngleich Attac und die Grünen ein viel umfassenderes Konzept verfolgen, so ist die Grundidee doch identisch: Jedes Börsengeschäft würde mit einer geringen Steuer von 0,5 Prozent belegt. Einerseits kämen dadurch Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen, andererseits würden manche spekulativen Geschäfte, die auf kleinen Preisunterschieden beruhen, erschwert. Diese Entschleunigung der Finanzmärkte soll Krisen vorbeugen.

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