Arbeit zweiter Klasse

Minijobber können ihre Rechte kaum durchsetzen

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Von Wolfgang Mulke

18. Mär. 2013 –

Minijobber sind oft nur Beschäftigte zweiter Klasse. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Jeder fünfte geringfügig Beschäftigte verdient nur zwischen fünf und sieben Euro in der Stunde. Die Hälfte der Minijobber kommt auf weniger als 8,50 Euro. Das ist die Summe, den die SPD als gesetzlichen Mindestlohn festschreiben will.


„Die Befunde sind teilweise erschreckend“, sagt Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD). Sein Ministerium hat die Umfrage unter 25.000 Arbeitnehmern und 10.000 Arbeitgebern in Auftrag gegeben. Besonders ärgert Schneider der Umgang mit den Arbeitnehmerrechten bei Minijobbern. Zwei Drittel von ihnen haben noch nie bezahlten Urlaub bekommen oder erhielten ihren Lohn auch bei Krankheit oder an Feiertagen. Auch schriftliche Arbeitsverträge liegen nur in 75 Prozent der Arbeitsverhältnisse vor. 40 Prozent der Beschäftigten wurde der Urlaub nach Angaben von Beschäftigten vom Arbeitgeber sogar verweigert. Immerhin drei von zehn Chefs gaben dies auch zu. „Das ist Gesetzesbruch“, schimpft der Minister.


NRW will nun über den Bundesrat für eine stärkere Regulierung der Minijobs sorgen. Schneider hält verschärfte Kontrollen der Arbeitgeber für nötig. Der SPD schweben Nachweispflichten und spürbare Bußgelder bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht vor. Die Möglichkeit für geringfügige Beschäftigungen will Schneider aber erhalten. Aber wenn sich nichts bessere, müsse auch über ein Ende der Steuerbegünstigungen für Minijobs nachgedacht werden.


Die Studie ist laut RWI für ganz Deutschland repräsentativ. Von den bundesweit 6,8 Millionen Minijobbern sind 1,7 Millionen in NRW beheimatet. 450-Euro-Stellen sind überwiegend Frauensache. 59 Prozent der Beschäftigten sind weiblich. Für jeden fünften Beschäftigten ist diese Variante der Teilzeit nur eine Nebenbeschäftigung. Ein Viertel sind Schüler oder Rentner, die sich etwas dazu verdienen.


Eine Einstiegschance in eine reguläre Tätigkeit ist mit den 450-Euro-Jobs nicht verbunden. „Der Übergang in Vollzeitarbeit ist minimal“, sagt RWI-Experte Ronald Bachmann. Dieses Fazit deckt sich auch mit einer Studie des Bundesfamilienministeriums. Insbesondere Frauen bleiben demnach in einem Minijob hängen. Je länger man so arbeitet, desto schlechter sind die Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitstelle. Dabei schätzen die Betroffenen vielfach die Möglichkeit zu einer flexiblen und mit einer geringen Abgabenlast versehenen Tätigkeit.. Der RWI-Studie zufolge wollen sich 44 Prozent beruflich gar nicht verändern.



 

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