Arztbesuch im Ausland

Europäisches Verbraucherzentrum bietet Übersetzungshilfe

Teilen!

26. Jun. 2009 –

Eine Kommunikationshilfe für den Arztbesuch im Ausland hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Kiel erstellt. Das Faltblatt bietet die Übersetzung des Satzes „Ich möchte gern eine Behandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems…“
in alle Amtssprachen der EU-Länder. Es ist gegen Einsendung von Briefmarken im Wert von 1,10 Euro an: Europäisches Verbraucherzentrum, Stichwort „Beim Arzt im Ausland“, Postfach 2025, 24019 Kiel, erhältlich. Eine Übersetzungstabelle gibt es im Internet unter www.evz.de.

Immer wieder kommt es vor, dass gesetzlich Versicherte im EU-Ausland als Privatpatient behandelt werden. Zum Beispiel, weil sie vom Hotelpersonal, vom Taxifahrer oder dem Touristenbüro zu einer privaten Praxis geschickt werden. „Das kann sehr teuer werden, wenn die Behandlungskosten später nicht von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erstattet werden und aus eigener Tasche gezahlt werden müssen“, erläutert Mareke Kortmann vom EVZ. Die Expertin rät Patienten, sich vor Beginn der Behandlung vom Arzt oder dem Krankenhaus zusichern zu lassen, dass diese dem gesetzlichen Versicherungssystem angehören, und dass die Europäische Versicherungskarte akzeptiert wird.

« Zurück | Nachrichten »