Aufgepasst beim Zinsertrag

Abgeltungsteuer: Für viele Anleger ist es günstiger, Kapitaleinnahmen weiterhin in der Steuererklärung abzurechnen

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04. Dez. 2009 –

Seit dem 1. Januar 2009 überweisen Banken dem Finanzamt 25 Prozent Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. Seither müssen Steuerzahler die Gewinne aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen nicht mehr gesondert in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das Kreditinstitut begleicht die Steuerschuld und der Fall ist erledigt. Für viele Anleger lohnt es sich jedoch, ihre Kapitaleinnahmen weiterhin in der Steuererklärung abzurechnen.

 

Geringverdiener:

Wer wenig Einkommen versteuern muss, kann sich zuviel gezahlte Abgeltungsteuer über die Steuererklärung vom Fiskus zurückholen. Denn bei Geringverdienern veranschlagt das Finanzamt nicht 25 Prozent Abgeltungsteuer, sondern den niedrigeren persönlichen Steuersatz. „Dafür braucht man Steuerbescheinigungen“, erklärt Stephanie Zipp von der Stiftung Warentest. Würden Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften diese nicht automatisch schicken, müsse man sie anfordern. Als grobe Richtschnur gilt: Liegt das zu versteuernde Einkommen 2009 zusammen mit Kapitaleinkünften unter 15.000 Euro (Ehepaare: 30.000 Euro), liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent.      

 

Ältere Anleger:

Anleger, die das 64. Lebensjahr vollendet haben und Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung geltend machen, profitieren vom Altersentlastungsbetrag. Eine Summe von maximal 1.900 Euro gewährt das Finanzamt. „Auch wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt, kann sich der Freibetrag lohnen“, erklärt Zipp. 

 

Krankheit, Pflege und Co.:

„Auch wer außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten absetzen will, muss seine Kapitaleinnahmen mit Steuerbescheinigungen einreichen“, so Finanzexpertin Zipp. Sonst kann das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld nicht berechnen.

 

Freibeträge:

Bis zu 801 Euro an Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen können Anleger steuerfrei einnehmen. Für Ehepaare gilt der Sparerfreibetrag bis zu einer Höhe von 1.602 Euro. Viele Anleger erteilen ihren Banken Freistellungsaufträge. Bei Kapitalerträgen ohne einen solchen Auftrag, zieht das Institut die Abgeltungsteuer automatisch von den Zinsen ab, obwohl der Höchstbetrag für Kapitaleinkünfte noch gar nicht ausgeschöpft wurde. Diese zu viel gezahlten Abgaben kann sich der Steuerzahler mit seiner Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

 

 

 

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