Aus für zwei Steuerklassen
Doppelverdiener werden anders besteuert
06. Mär. 2024 –
Bald wird das deutsche Steuerrecht einschneidend verändert. Die Bundesregierung will die Zahl der Steuerklassen verringern. Vor allem Frauen profitieren.
Was plant die Bundesregierung?
Wie Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, will die Bundesregierung zwei der sechs Steuerklassen abschaffen. Statt der Steuerklassen 3/5 soll immer die Steuerklasse 4 gelten. Das Steuerrecht soll so für die Mehrheit der Bundesbürger einfacher und unbürokratischer werden und vor allem fairer.
Warum gibt es unterschiedliche Steuerklassen?
Wer in Deutschland bei einem Unternehmen angestellt ist, zahlt Lohnsteuer. Und der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttoverdienst abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen. Damit das nicht zu aufwändig wird, sind die Beschäftigten bestimmten Steuerklassen zugeordnet, in denen bereits Freibeträge wie der für Kinder und Pauschalen berücksichtigt sind. Das jeweilige Finanzamt teilt dabei die Steuerklasse zu.
Welche Steuerklassen gibt es?
Steuerklasse 1: Sie gilt für Alleinstehende, also für alle, die ledig, geschieden oder verwitwet sind.
Steuerklasse 2: Auch diese Steuerklasse gilt für Singles, allerdings für alle, bei denen noch ein oder mehrere Kinder leben. Die Steuerklasse berücksichtigt entsprechende Freibeträge für Alleinerziehende.
Steuerklassen 3 und 5: Diese Klasse ist für Alleinverdiener in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgesehen. Sie kann auch bei Doppelverdienern gelten, wenn ein Partner die Steuerklasse 5 gewählt hat. Das rechnet sich vor allem bei Doppelverdienern, deren Einkommen sich stark unterscheidet. Die Steuerklasse 5 hat besonders wenig Freibeträge und Pauschalen, dafür wird der Grundfreibetrag bei Steuerklasse 3 verdoppelt. Wer viel verdient, bekommt mit Steuerklasse 3 mehr heraus, der geringere Verdienst wird dafür mit Steuerklasse 5 deutlich stärker belastet.
Steuerklasse 4: Steuerklasse vier richtet sich an Doppelverdiener, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Jeder Partner zahlt so viel Steuern, wie nach seinem Ei kommen nötig ist.
Steuerklasse 6: In dieser Steuerklasse wird eingeordnet, wer noch einen zweiten Job hat. Sie gilt nur für dieses Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat dann zwei Steuerklassen, für jeden Job eine. In der Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge oder Pauschalen, die Steuerbelastung ist hier am höchsten.
Rund 51 Prozent der Beschäftigten haben nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Steuerklasse 1, etwa 23 Prozent Steuerklasse 3 und 15 Prozent Steuerklasse 4.
Warum will die Bundesregierung die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen?
Die Idee hinter der Regelung mit Steuerklassen 3/5 war, dass der Hauptverdiener in einer Ehe mehr Geld nach Hause bringt. Das benachteiligt vor allem arbeitende Frauen. Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums hatten 2018 rund 16,9 Prozent aller arbeitenden Frauen Steuerklasse 5, aber nur 1,8 Prozent der Männer. Künftig soll für beide Partner Steuerklasse 4 gelten. Mit der Änderung wird die monatliche Steuer gerechter verteilt. Möglicherweise lohnt es sich dann vor allem für Frauen, überhaupt zu arbeiten, weil mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.
Was bedeutet das für die Steuerzahler?
Das monatliche Nettogehaltsgefüge verschiebt sich. Bei stark unterschiedlichen Einkommen in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird künftig die Person mit dem höheren Einkommen monatlich mehr Steuern zahlen, die Person mit den geringeren Einkommen weniger. Über das Jahr gesehen zahlt das Paar aber insgesamt nicht mehr Steuern, weil dann das Einkommen beider für die abschließende Steuererklärung zusammengerechnet wird.
Wann werden die Steuerklassen abgeschafft?
Das Bundesfinanzministerium nennt keinen genauen Termin. Derzeit laufen aber abschließende Gespräche für ein Gesetz. Sollte es beschlossen werden, muss allerdings noch die IT umgestellt werden.
Was ist der Unterschied zum Ehegattensplitting?
Die Steuerklassen sollen den monatlichen Steuerabzug vereinfachen. Das Ehegattensplitting bezieht sich auf die jährliche Steuererklärung, mit der festgestellt wird, ob man über das Jahr tatsächlich zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt hat.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren, mit dem ermittelt wird, wie viel Steuern jemand tatsächlich auf das Einkommen eines Jahres zahlen muss. Es gilt nur für Verheiratete und Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben. Das gemeinsame Einkommen beider Partner wird dabei zusammengelegt und halbiert. Dann wird die Steuer ermittelt und das Ergebnis verdoppelt. So wirkt es, als habe jeder Partner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient unabhängig davon, wie viel er oder sie tatsächlich verdient hat. Vor allem, wenn sich die Einkommen der Partner stark unterscheiden, zahlen beide mit dem Splittingverfahren deutlich weniger Steuern, als wenn die Steuer jeweils einzeln ermittelt wird. Unverheiratete Paare können das Splitting nicht nutzen und werden einzeln veranlagt.
Soll das Ehegattensplitting auch abgeschafft werden?
Das Verfahren ist zwar umstritten, die Ampelregierung will es aber nicht antasten.