Banken missachten flächendeckend Gesetze

Viele Institute verweigern das Beratungsprotokoll

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Von Wolfgang Mulke

20. Jul. 2010 –

Bei vielen Banken und Sparkassen werden die Kunden nach wie vor schlecht beraten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest, die 146 Testkunden in die Filialen von 21 Kreditinstituten geschickt hat. „Die Situation ist für den Verbraucher nicht besser geworden, im Gegenteil“, sagte Stephanie Pallasch, Finanzexpertin bei der Stiftung Warentest.

 

„Mangelhaft“, lautet das Urteil gleich  bei sechs Unternehmen, der HypoVereinsbank, der Postbank, der Targobank, der Nassauischen Sparkasse, der Volksbank Mittelhessen sowie der BW Bank. Die Beratung bei zwölf Banken wurde als „ausreichend“ eingestuft. Am besten schnitten drei Sparkassen aus Hamburg, Hannover und Köln ab. Über die Note „befriedigend“ kamen aber auch diese Institute nicht hinaus.

 

„Verantwortlich für die schlechten Noten sind flächendeckende Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz“, erläuterte Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. In 126 Testgesprächen ging es um Wertpapierkäufe. Bei diesem Thema muss das Beratungsgespräch seit Jahresbeginn protokolliert werden. „In der Hälfte der Fälle kam der Berater dieser Pflicht nicht nach“, berichtete Tenhagen. Dabei haben die Kunden von sich aus ein Beratungsprotokoll erwünscht.

 

Postbank, Targobank, SEB und die meisten Sparkassen verlangen eine Unterschrift des Anlegers unter dem Protokoll, obwohl dies gar nicht im Gesetz steht. Finanztest rät dringend vor einer Signatur ab, weil dies im Streitfall als Zustimmung zur Beratung ausgelegt werden könnte. Mitunter wollten Banken das Protokoll verbotenerweise nur bei einem Geschäftsabschluss aushändigen. Die Nassauische Sparkasse und die Volksbank Mittelhessen verweigerten sogar allen sechs Testkunden eine Mitschrift. Keine Bank gab allen Testern das Protokoll heraus. Das führte zu einer generellen Abwertung bei den Noten.

 

Bei den anderen Prüfkriterien schnitten die Berater etwas besser ab als beim letzten Test vor einem Jahr. Der Kunde wollte 35.000 Euro für zehn Jahre anlegen und am Ende wenigstens das eingesetzte Kapital sicher zurück erhalten. Der beste Rat wäre hier, einen Großteil des Geldes sehr sicher unterzubringen und einen kleineren Teil in ertrag- aber auch risikoreichere Anlagen zu stecken. Im Durchschnitt verbesserten sich die Empfehlungen um eine Note. Doch manche Banken rieten wieder zu übermäßig riskanten oder zu teuren Produkten. Die SEB empfahl Aktienfonds und sogar ein Expresszertifikat. Die Sparda-Bank wollte kostspielige Rentenversicherungen verkaufen und die Deutsche Bank Bausparverträge, die vor allem Provisionen einbringen.

 

Defizite entdeckte Finanztest auch beim Wissensdurst der Berater. Nur die Berliner Sparkasse fragte vorbildlich alle wichtigen Statusinformationen ab. Dazu gehören zum Beispiel das Einkommen des Kunden, seine Ausbildung oder die persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Das Fazit von Finanztest fällt für die Branche vernichtend aus. „Die Blamage geht weiter“, titelt das Magazin diese Geschichte. 

Die Gesetzesverstöße rufen laute Kritik hervor. Die Stiftung Warentest fordert mehr Kontrollen und Sanktionen bei einer Verletzung der Protokollpflicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht im Besserungsversprechen der Finanzbranche leere Worthülsen. „Ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen wird sich an der Qualität der Anlageberatung nichts ändern“, sagt vzbv-Chef Gerd Billen.

 

Die Banken selbst sind mit dem Testergebnis weitgehend zufrieden, weil sich die Noten ohne die Abwertung durch Gesetzesverstöße fast überall verbessert hätten. „Die Anstrengungen zur Verbesserung der Kundenberatung zeigen Wirkung“, teilte der Zentrale Kreditausschuss (ZAK) mit. Bei der Handhabung der Protokollpflicht gebe es aber offenbar noch deutlichen Nachholbedarf.

 

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