Banken zahlen für ihre Rettung

Union und SPD befürworten Sonderabgabe für Finanzbranche als Gegenleistung für das Rettungsgesetz. Darüberhinaus müssen die Institute Milliarden Euro Gebühren und Zinsen an den Staat zahlen

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Von Hannes Koch

16. Okt. 2008 –

Der Bankensektor soll sich mit Milliarden Euro an den Kosten der Finanzkrise beteiligen. Das wollen Abgeordnete der Union und SPD bei den Verhandlungen über das staatliche Rettungspaket durchsetzen. „Wir müssen das Verursacherprinzip festschreiben“, sagte Carsten Schneider, SPD-Obmann im Haushaltsausschuss des Bundestages, gegenüber dieser Zeitung.

 

Der Bundestag wird das Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes am Freitag Vormittag beschließen. Die angeschlagenen Banken können staatliche Bürgschaften bis zu 400 Milliarden Euro und Eigenkapitalhilfen bis zu 70 Milliarden Euro erhalten. Damit nicht die Steuerzahler diese gigantischen Summen tragen müssen, will man den Banken eine Sonderabgabe auferlegen.

 

Der Plan sieht so aus: Macht der Banken-Rettungsfonds, den der Bundestag heute beschließt, in einigen Jahren unter dem Strich Verlust, „soll das Defizit an die Finanzbranche weitergereicht werden“, so Schneider. Unterstützung erhält er dabei nicht nur vom SPD-Linken Ortwin Runde, sondern auch vom finanzpolitischen Sprecher der Union, Otto Bernhardt. „Die Kosten für Zinsen und Tilgung der Branche aufzuerlegen, halte ich für gerechtfertigt“, sagte Bernhard.

 

Die Banken sollen die Kosten der Rettungsaktion allerdings nur dann selbst tragen, wenn dies für sie wirtschaftlich verkraftbar ist. „Sie können das Geld nach ihrer Stabilisierung zurückzahlen“, sagte Runde. Er schlug vor, die Sonderabgabe in Form eines Zuschlags zur Körperschaftssteuer zu erheben. „Diese Variante ist denkbar“, so Runde. Nach Bernhards Informationen will der Finanzausschuss einen entsprechenden Prüfauftrag an das Finanzministerium richten. „Der Haushaltsausschuss wird sich dem anschließen“, so Bernhard.

 

Zur Zeit nimmt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) an, dass maximal 20 der 400 Milliarden Euro Bürgschaften ausfallen, also als Verlust zu Buche schlagen. Dies wäre ein Betrag, den die Institute selbst tragen müssten.

 

Von der Sonderabgabe abgesehen, hat die Regierung im Gesetzentwurf bereits mehrere

Möglichkeiten vorgesehen, um einen finanziellen Beitrag der Banken zur Rettungsaktion

einzufordern. So werden die Banken eine Gebühr von mindestens zwei Prozent pro Jahr zahlen müssen, wenn sie Bürgschaften des staatlichen Rettungsfonds in Anspruch nehmen. Sollte der Fonds die 400 Milliarden Euro, die ihm zur Verfügung stehen, komplett ausreichen, würden sich die Gebühren auf acht Milliarden Euro jährlich belaufen.

 

Wenn die Banken außerdem Eigenkapitalhilfe beanspruchen, müssen sie Otto Bernhard zufolge „mindestens acht Prozent Zinsen“ zahlen. Das macht bei 70 Milliarden Euro Eigenkapitalhilfe 5,6 Milliarden Euro Beitrag der Banken.

 

In diesem Szenario würden sich die Beteiligung der Banken für Verluste des Fonds, Gebühren und Zinsen somit auf 33,6 Milliarden Euro belaufen. Welche Summen die Institute tatsächlich für ihre eigene Rettung aufbringen müssen, wird man freilich erst dann genau wissen, wenn der Fonds in drei bis vier Jahren seine Abschlussbilanz vorlegt. Weder das Bundesfinanzministerium, noch der Bundesverband Deutscher Banken wollen sich deshalb gegenwärtig zu möglichen Summen äußern.

 

Außerhalb des Bundestages mehren sich derweil die Stimmen, die nicht nur einen Beitrag der Banken, sondern aller Kapitalbesitzer verlangen. Die globalisierungskritische Organisation Attac fordert, die Banken-Rettung unter anderem mit einer Sonderabgabe auf alle Vermögen in Deutschland zu finanzieren – das wäre die Rückkehr der Vermögenssteuer. Begründung: Die Banken haben die risikoreichen Geschäfte, die zur Bankkrise führten, nicht nur in eigenem Interesse gemacht, sondern auch im Dienste ihrer wohlhabenden Kunden.

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