Besser leben mit Europa

Was die vermeintlich hassenswerte Bürokratie in Brüssel Gutes für unseren Alltag leistet

Teilen!

Von Hannes Koch

16. Mai. 2014 –

Die EU schreibt uns vor, wie krumm die Gurke sein darf, und dann nimmt sie uns die wunderbar warm leuchtende Glühbirne weg. Solche Gedanken hegen nicht wenige Bürger, wenn sie an Europa denken. Dabei macht Brüssel unseren Alltag in vieler Hinsicht einfacher. Hier einige Beispiele.

 

Pflicht für Konzerne

Gibt der neue Flachbildschirm seinen Geist auf, haben die Verbraucher einen Anspruch auf Austausch und Reparatur – und zwar für zwei Jahre. Diese für Konsumenten günstige, lange Frist beruht auf EU-Recht. In den ersten sechs Monaten nach Kauf ist die Firma automatisch dran, danach müssen die Kunden nachweisen, dass der Defekt nicht durch eigenen Fehler entstand.

 

Online-Produkte zurückschicken

Die im Internetshop gekaufte E-Gitarre produziert einen blechernen Sound, das online bestellte Fahrrad ist zu klein? Schicken Sie es zurück, kein Problem. Auch das ist EU-Recht. Sieben Werktage nach Erhalt der Ware haben die Kunden das Recht, ihr Geld zurückzuverlangen. Und zwar überall zwischen Tallinn und Lissabon, Dublin und Athen.

 

Entschädigungen

EU-Verordnung 261/2004 – klingt bürokratisch? Ist super. Hat das Flugzeug auf der Reise in den Urlaub ein paar Stunden Verspätung, haben die Kunden Anspruch auf Entschädigung. Diese liegt zwischen 250 und 600 Euro. Das ist manchmal mehr als der Flugpreis. Da wartet man doch gerne mal ein bisschen.

 

Billiger telefonieren

Die EU hat die Roaming-Gebühren bereits begrenzt. Das sind Kosten für grenzüberschreitende Handy-Verbindungen zwischen verschiedenen Netzfirmen. Dass sie im nächsten Jahr komplett abgeschafft werden, will jetzt das EU-Parlament durchsetzen. Sinnvoll auch: Lädt man im EU-Ausland mit einem in Deutschland angemeldeten Smartphone Daten herunter, bekommt man einen Warnhinweis, wenn die Rechnung 59,50 Euro erreicht. Deutsche Urlauber, die in der Schweiz (nicht EU) mal ein bisschen surften und später eine Rechnung über 350 Euro erhielten, wissen den Schutz seitens der EU zu schätzen.

 

Autounfälle

Verursachen Sie in Frankreich einen Crash auf der Landstraße, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass es zu einem großen Durcheinander mit der Versicherung des französischen Autofahrers kommt. Sie müssen auch nicht Französisch lernen, um einen Brief dorthin zu schreiben. Denn das Unternehmen des Nachbarlandes beschäftigt einen Beauftragten zur Schadensregulierung in Deutschland – dank EU-Recht.

 

Hilfe für Verbraucher

Können deutsche Bürger ihre Ansprüche gegen Firmen aus anderen EU-Ländern nicht durchsetzen, hilft das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl, Baden-Württemberg. Die dortigen Juristen stehen auf Seiten der Verbraucher und versuchen, den Streit beizulegen.

 

Diese Liste ließe sich fortsetzen. Beispielsweise, indem man ausländische Produkte wie italienische Nudeln und französischen Käse erwähnt, die deutsche Supermärkte zu erschwinglichen Preisen anbieten. Früher war sowas Luxus. Überhaupt Lebensmittel: total günstig, weil es kaum noch Zölle zwischen den 28 EU-Staaten gibt. Von anderen Kleinigkeiten soll nur kurz die Rede sein: Reisen ohne Visum, Frieden seit 1945 und die geniale Möglichkeit, in einer demokratischen Wahl zusammen mit mehreren hundert Millionen anderen Bürgern über das gemeinsame Leben zu bestimmen.

« Zurück | Nachrichten »