BGH schränkt Koppelung vom Öl- und Gaspreis ein

Nur wenige Kunden profitieren vom Urteil

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Von Wolfgang Mulke

24. Mär. 2010 –

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein womöglich folgenreiches Urteil zu den Gaspreisen für Verbraucher gefällt. Die Richter entschieden am Mittwoch zugunsten zweier Kläger, dass Versorgungsunternehmen ihren Gaspreis nicht einfach an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Die Vertragsklauseln würden die Kunden unangemessen benachteiligen, stellte das Gericht fest. Das Urteil wird alle Haushalte freuen, die entsprechende Formulierungen in ihren Lieferverträgen finden. „Diese Kunden sollten auf jeden Fall das  zuviel bezahlte Geld zurückfordern“, rät der Chef des Bunds der Energieverbraucher, Aribert Peters. Der Verband hatte die Klagen der Verbraucher unterstützt. Allerdings räumt Peters ein, dass von dem Karlsruher Richterspruch nur wenige Gaskunden betroffen sind, weil derartige Erdgas-Sonderkundenverträge kaum noch abgeschlossen werden. Auch auf eine generelle Preissenkung sollten die Verbraucher nicht hoffen. „Wer aufgrund des BGH-Urteils sinkende Preise erwartet, dürfte enttäuscht werden“, glaubt die Energieexpertin der Grünen, Bärbel Höhn.

 

Im vorliegenden Fall ging es um die Lieferverträge des Anbieters Rheinenergie und der Stadtwerke Dreieich. Die Bedingungen sahen eine Koppelung des Gaspreises an den des leichten Heizöls vor. Wird Heizöl teurer, steigt also auch der Gaspreis. Bei der Preisentwicklung müssen laut BGH aber auch andere Faktoren berücksichtigt werden. Sonst könnten die Unternehmen die Regelung nutzen, um ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. So könnten beispielsweise andere Kosten wie die Netz- und Vertriebsaufwendungen sinken, der Endverbraucherpreis jedoch in die Höhe schnellen. Dieser Benachteiligung der Verbraucher haben die Richter nun einen Riegel vorgeschoben.

 

Die Versorger bleiben gelassen. „Wir glauben nicht, dass das Urteil bundesweit bedeutsam sein wird“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands Energie, Wasser, Leben (BDEW). Außerdem verweist der Verband auf massiv sinkende Gaspreise im vergangenen Jahr und den langsam in Fahrt kommenden Wettbewerb. Inzwischen konkurrieren überregional sieben Gasanbieter miteinander. 740 Versorger gibt es insgesamt.

 

Verbraucherschützer und Politiker halten die Entscheidung gleichwohl für richtungweisend. Denn die grundsätzliche Bindung von Öl- und Gaspreis gerät ins Wanken (siehe Kasten). „Die Ölpreisbindung hat in der Vergangenheit zu enormen Intransparenz geführt“, sagt der Chfe des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen. Stieg der Ölpreis, zog auch der Gaspreis an, wurde Öl billiger, gaben die Versorger die Preissenkung nur verzögert weiter. Billen hofft nun auf eine getrennte Betrachtung beider Märkte bei der Preisgestaltung. Den Schlüssel für sinkende Gaspreise sieht der vzbv allerdings nur in einem funktionierenden Wettbewerb zwischen den Anbietern. „Die Koppelung von Öl- und Gaspreis ist überholt“, heißt es auch beim Deutschen Mieterbund, der ebenfalls ein Interesse an mehr Transparenz bei der Preisgestaltung hat. Denn fast jede zweite Mietwohnung in Deutschland wird mit Erdgas geheizt. Von kräftigen Preisnachlässen im vergangenen Jahr kann laut Verband nicht die Rede sein. Der Ölpreis sei 2009 um 30 Prozent gefallen, der des Gases nur um 1,5 Prozent, kritisierte der Mieterbund.

 

Die Bundesregierung zeigte sich mit dem Richterspruch zufrieden. „Die Anbieter müssen jetzt genau begründen, warum sie die Preise erhöhen“, stellte Verbraucherministerin Ilse Aigner fest. Die Kunden hätten einen Anspruch auf eine durchschaubare Darstellung der Kosten. Die FDP kündigte eine neue Gasnetzverordnung an, damit auf dem Markt mehr Wettbewerb einziehen kann.

 

 

 

 

 

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