Bummelt der Zug, gibt es Geld zurück – oder auch nicht

Bei Verspätungen müssen Bahnen nur unter bestimmten Umständen haften/ Neue Schlichtungsstelle hilft bei Ärger

Teilen!

08. Jan. 2010 –

An den Bahnhöfen stehen sich momentan viele Fahrgäste in der Kälte wartend die Füße platt. Etliche Züge treffen zu spät oder gar nicht ein. Verspätungen sind das größte Verbraucherärgernis im Verkehr. Und viele Kunden kennen ihre Rechte gar nicht. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn der Zug wegen des Winterwetters nicht kommt?

 

Da haben Reisende Pech gehabt. Sind betriebsfremde Umstände wie extreme Wetterverhältnisse oder Terrorwarnungen für den Ausfall oder die Verspätung des Zuges verantwortlich, müssen Verkehrsträger den Fahrpreis nicht erstatten. Eine Haftungsbefreiung besteht auch, wenn sich Dritte oder der Reisenden selbst fehl verhalten.

 

Und was ist, wenn der Zug aus einem anderen Grund zu spät kommt?

 

Seit Juli 2009 haben Zugfahrgäste mehr Rechte. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten sie nun ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück. Ab 120 Minuten Verspätung gibt es die Hälfte. Alternativ zu Reisegutscheinen oder sonstigen angebotenen Entschädigungsleistungen können sich Fahrgäste den Betrag auszahlen lassen. Ab 60 Minuten Verspätung müssen Reisenden im Fernverkehr Mahlzeiten und Erfrischungen angeboten werden – soweit sie verfügbar sind.

 

Gibt es Ausnahmen?

 

Für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden und Landestarifen können andere Regelungen existieren. Die Verkehrsunternehmen dürfen auch eine Bagatellgrenze festlegen, unterhalb der sie Reisenden keine Entschädigung zahlen müssen. Die Grenze darf höchstens vier Euro betragen.

 

Welche besonderen Regelungen gelten im Nahverkehr?

 

Ist zu erwarten, dass sich die Ankunft des Zuges um mindestens 20 Minuten verzögert, dürfen Reisende im Nahverkehr auf einen anderen Zug ausweichen. Dieser darf einer höheren Klasse angehören. Fallen Zusatzkosten an, müssen sie erst einmal vorgeschossen werden. Später können sich Kunden den Betrag zurückerstatten lassen. Fahrausweise, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gezahlt wurde wie das Schönes-Wochenende-Ticket, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.  

 

An wen wende ich mich, wenn es Probleme mit der Fahrt gibt?

 

Erster Ansprechpartner das ist das Verkehrsunternehmen, mit dem die Reise unternommen wurde. Das prüft den Entschädigungsanspruch und gibt dem Kunden anschließend bescheid. Eine Ausnahme gilt für Zugverspätungen oder -ausfälle. Hier wenden sich Reisende an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main.

 

Wie kann ich Beschwerden geltend machen?

 

Kunden sollten dem Unternehmen die Angaben zur Reise kurz erläutern und den Grund für die Beschwerde nennen. Für Zugverspätungen gibt es ein einheitliches Beschwerdeformular. Es ist beim Zugbegleiter im Fern- oder dem Kundenbetreuer im Nahverkehr erhältlich. Auch an DB Service Points, in DB Reisezentren oder im Internet unter www.fahrgastrechte.info gibt es den Vordruck.

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars beachten?

 

Verspätungen lassen sich Reisende am besten noch in der Bahn vom Zugbegleiter oder Kundenbetreuer auf dem Formular bestätigen. Auch Mitarbeiter der DB Service Points sind dazu berechtigt – wenn ihnen die Daten vorliegen.

 

Was ist, wenn ich mit der Entscheidung des Verkehrsunternehmens oder des Servicecenters nicht zufrieden bin?

 

Das Servicecenter Fahrgastrechte arbeitet im Auftrag der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Sind Fahrgäste mit der Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden, wenden sie sich direkt an den Verkehrsträger. Missfällt die Entscheidungen des Bahnunternehmens, helfen Schlichtungsstellen weiter.

 

Welche Schlichtungsstelle ist die richtige?

 

Bei Fernverkehrsreisen ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zuständig. Seit dem 1. Dezember 2009 übernimmt sie die Aufgaben der Schlichtungsstelle Mobilität, die vom Verkehrsclub Deutschland getragenen wurde. Die söp ist unabhängig und wird von den Mitgliedern des Trägervereins finanziert. Im Nahverkehr helfen regionale Schlichtungsstellen weiter. Alle Adressen gibt es unter www.fahrgastrechte.info. Bei Problemen mit Unternehmen aus dem europäischen Ausland wenden sich Reisende an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (www.eu-verbraucher.de).

 

« Zurück | Nachrichten »