CDU-Streit um Jobcenter

Arbeitsministerin von der Leyen reklamiert Aufsicht über Stellenvermittlung für Langzeitarbeitslose, CDU-Landesregierungen kritisieren Einfluss des Bundes. CDU-FDP-SPD-Verhandlungsgruppe soll Lösung finden

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Von Hannes Koch

12. Feb. 2010 –

Um die Jobcenter, die das Arbeitslosengeld II auszahlen, entwickelt sich ein Konflikt zwischen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und einigen CDU-regierten Bundesländern. „Wir brauchen eine moderne, transparente Aufsicht des Bundes“, sagte von der Leyen am Freitag in Berlin. Gegen eben diese einheitliche Aufsicht des Bundes über die Jobcenter verwahrten sich vor wenigen Tagen die christdemokratischen Arbeitsminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Jürgen Banzer und Karl-Josef Laumann.


Unter anderem dieser Konflikt stellt nun eine schnelle Einigung über die Zukunft der Jobcenter in Frage. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Jahresende gesetzt hat. Bis dahin muss entweder die gemeinsame Verwaltung der 346 Jobcenter durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen aufgehoben oder im Grundgesetz verankert werden. Da für die zweite Variante, die die Ministerin anstrebt, die Zustimmung der SPD erforderlich ist, hatte von der Leyen SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck eingeladen.


Nach dem Gespräch, an dem auch der sächsische CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich teilnahm, räumte von der Leyen in Richtung der Landesfürsten ein, dass „es nicht um kleinkarierte Mikrokontrolle“ der Betreuung von Arbeitslosen in den Kommunen durch den Bund gehen könne. Ganz aus der Hand geben will die Ministerin die Aufsicht durch die Bundesagentur in Nürnberg aber auch nicht. Investiert doch der Bund jedes Jahr Dutzende Milliarden Euro in Arbeitslosengeld II und Jobvermittlung. Von der Leyen möchte die Kontrolle über dieses Geld behalten.


Nicht ganz einfach werden dürften auch die Verhandlungen mit der SPD. Die Sozialdemokraten betrachten die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Jobcentern als vorherrschendes Modell. Union und FDP plädieren dagegen dafür, die Zahl der heute 69 so genannten Optionskommunen stark auszubauen. Diese Städte haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um die Verwaltung von Hartz IV und die Vermittlung neuer Jobs in eigene Regie zu übernehmen. Eine heikle Frage wird schließlich sein, wieviele weitere Jobcenter den Kommunen übertragen werden.


Vorläufig hätten sich Regierung und SPD-Opposition auf drei wesentliche Ziele der Grundgesetzänderung geeinigt, sagte von der Leyen. „Optimierte Jobcenter“ sollten eine rechtliche Basis bekommen, die Option der Kommunen ermöglicht werden und die Aufsicht des Bundes erhalten bleiben. „Wir beginnen nicht bei Null“, sagte FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb, im Hinblick auf ein Gesetz des ehemaligen SPD-Bundesarbeitsministers Olaf Scholz, das im vergangenen Jahr noch an der Ablehnung der Union gescheitert war. Nun haben die beiden Regierungs- und die eine Oppositionspartei eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Kuh rechtzeitig vor Jahresende vom Eis zu holen.

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