Das ändert sich 2012
Zum Jahreswechsel müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. Eltern, Steuerzahler, Versicherte oder Autofahrer: So ziemlich jeder ist betroffen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
21. Dez. 2011 –
Werbungskosten:
Die Pauschale für Werbungskosten steigt von 920 auf 1.000 Euro –
und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2011. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von Einkünften ab, ohne dass Arbeitnehmer ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, Berufskleidung oder Fachliteratur einzeln belegen müssen.
Pendlerpauschale:
Bislang konnten Pendler, die mal mit dem Auto und mal mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, frei wählen, ob sie bei Bus- oder Bahnfahrten die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Künftig müssen sie sich entscheiden, ob sie entweder für alle Fahrten die Pauschale geltend machen oder ob sie nur die Ticketkosten absetzen.
KfZ-Steuer:
Ab dem 1. Januar 2012 wird die KfZ-Steuer für Neuwagen nach einem neuen CO2-Grenzwert berechnet. Nur noch ein CO2-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer ist dann steuerfrei. Für jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an – zusätzlich zum Sockelbetrag. Der ergibt sich aus Kraftstoffart und Hubraum. Bisher lag die Grenze für den steuerfreien CO2-Wert bei 120 Gramm.
Kinderbetreuung:
Eltern können von 2012 an alle Betreuungskosten für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Der aufwendige Nachweis, dass die Betreuung wirklich notwendig ist, entfällt.
Kindergeld:
Auch beim Kindergeld ändert sich etwas. Anspruch darauf hatten Eltern in der Vergangenheit nur, wenn volljährige Kinder nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen. Im neuen Jahr können Studenten oder Azubis mit Nebenjob so viel verdienen, wie sie wollen. Einschränkungen gibt es nur, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Wie bisher fließt Kindergeld längstens bis zum 25. Geburtstag.
Rentenversicherung:
Zum Jahresbeginn sinken die Rentenbeitragssätze von 19,9 auf 19,6 Prozent. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 Euro brutto monatlich ergeben sich dadurch 3,75 Euro weniger Abzug. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung auf 67.200 Euro pro Jahr. Im Osten sind es 57.600 Euro.
Rente mit 67:
Pünktlich zum Jahreswechsel kommt sie: die Rente mit 67. Die Altersgrenzen werden schrittweise erhöht. Wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. 1958 Geborene gehen mit 66 Jahren in Rente. Für nach 1958 Geborene steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang. 1964 oder später Geborene beziehen erst ab 67 Jahren ohne Abschläge die volle Rente.
Hartz IV:
Die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe steigen im neuen Jahr um zehn Euro auf 374 Euro. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 337 Euro. Keinen Aufschlag gibt es für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sowie für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Wie bisher gelten für sie 251 bzw. 287 Euro. Lediglich Kinder bis sechs Jahre bekommen etwas mehr: anstelle von 215 Euro sind es in Zukunft 219 Euro.
Pflegeversicherung:
Ab Januar bekommen Pflegebedürftige mehr Geld. Die Sätze für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste werden angehoben: in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro im Monat; in der Pflegestufe II von 1.040 auf 1.100 Euro im Monat und in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro im Monat.
Auch das Pflegegeld steigt. In der Pflegestufe I und II erhöht es sich um zehn Euro auf 235 und 440 Euro im Monat; in Pflegestufe III gibt es monatlich künftig 700 Euro.
Lebensversicherungen:
Zum 1. Januar 2012 müssen Lebensversicherer den Garantiezins reduzieren – von derzeit 2,25 auf 1,75 Prozent. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.
P-Konto:
Noch in diesem Jahr müssen gepfändete Girokonten in P-Konten, Pfändungsschutz-Konten, umgewandelt werden. Ab dem 1. Januar sind sowohl Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen und Kindergeld nur noch auf einem solchen Konto vor Gläubigern geschützt. Noch bis zum 27. Dezember 2011 haben Schuldner Zeit, einen Antrag bei der Bank auf Umstellung des Kontos zu stellen. Geldinstitute sind verpflichtet, ein normales Girokonto binnen vier Arbeitstagen auf ein P-Konto umzustellen.
Bei neu zugestellten Pfändungen besteht indes kein Grund zur Eile: Auch noch vier Wochen nach Zustellung der Pfändung kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden.