Das ändert sich 2014

Teil 3 – Konsum, Kommunikation, private Vorsorge

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Von Wolfgang Mulke

18. Dez. 2013 –

Altersvorsorge

 

Die Regeln beim Wohn-Riester werden ab dem 1. Januar vereinfacht. Bereits bestehende Guthaben aus einem Sparvertrag in der geförderten Altersvorsorge können ab dem 1. Januar zur Tilgung von Darlehen für das Eigenheim verwendet werden. So kann zum Beispiel vollständig oder zum Teil Kapital aus einem Bank- oder Fondssparplan oder einer privaten Rentenversicherung herausgenommen werden. Benötigt der Sparer nur einen Teil des Vermögens, müssen wenigstens 3.000 Euro Guthaben übrig bleiben.

Neu ist auch die Riester-Förderung für den altersgerechten Umbau eines Hauses oder einer Wohnung, also zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts. Bei kürzlich erworbenen Immobilien entnimmt man wenigstens 6.000 Euro aus dem Riester-Guthaben, bei mehr als drei Jahre alten Eigenheimen zumindest 20.000 Euro.

 

Darüber hinaus erhöht sich 2014 für die Sparer der Rürup-Rente der steuerlich absetzbare Anteil an den Beiträgen von bisher 76 Prozent auf 78 Prozent. Bei beiden Formen der privaten Altersvorsorge wird auch der Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung unterstützt.

 

Post

 

Zum Jahreswechsel erhöht die Post die Preise. Der Standardbrief mit einem Gewicht von bis zu 20 Gramm kostet dann 60 Cent, statt bisher 58 Cent. Einschreiben verteuern sich um zehn Cent auf 2,15 Euro. Päckchen und Pakete werden je nach Gewicht gar nicht oder nur um ein paar Cent teurer. Wer noch viele 58-Cent-Marken besitzt, kann diese weiter verwenden. In den Filialen der Post gibt es zwei Cent Marken, die dazu geklebt werden können, um den vollen Preis zu erreichen.

 

Handygebühren

 

In den Sommerferien wird für viele Reisende das Telefonieren günstiger. Eine Verordnung der EU wird ab dem 1. Juli umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mobilfunkgesellschaften für Handygespräche in das Heimatland höchstens 23 Cent pro Minute berechnen. Anrufe von zuhause ins Ausland kosten maximal sechs Cent. Pro SMS dürfen sieben Cent für ein Megabyte Datenvolumen auf dem Smartphone höchstens 24 Cent in Rechnung gestellt werden.

 

Online-Einkauf

 

Mitte Juni verbessert sich der Verbraucherschutz beim Einkauf im Internet. Es gilt dann EU-weit ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für alle im Internet bestellten Waren. Auch Bestellungen am Telefon, zum Beispiel einen Strom- oder Gasliefervertrag, kann jeder innerhalb von zwei Wochen stornieren. Der Kunde muss den Widerruf aber ausdrücklich schriftlich erklären und die Ware innerhalb der Frist an den Händler zurücksenden. Die Kosten für den Transport werden geteilt. Die Lieferung übernimmt der Händler, die Rücksendung trägt der Verbraucher.

 

Eine weitere kundenfreundliche Regelung ist das Verbot von Voreinstellung auf den Bestellformularen im Internet. Oft werden dabei zum Beispiel Transportversicherungen angeboten und der Kund muss das entsprechende Häkchen erst entfernen. Ist dies der Fall, muss der Kunde sie künftig nicht bezahlen, wenn er ein Angebot gar nicht wollte und im Warenkorb nicht bemerkt hat.

 

Ernährung

 

Ab Mitte Dezember 2014 gelten neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ein Kernpunkt ist die Größe der Schrift, die nun als Mindestmaß verbindlich festgelegt wurde. Die Kunden müssen nun keine Lupe mehr mit in den Supermarkt nehmen. Außerdem müssen die Hersteller der Lebensmittel jene Inhaltsstoffe besonders markieren, die Allergien auslösen können. Dies gilt auch für lose Ware.

 

Anfang des Jahres führt die Ernährungsindustrie ein weiteres freiwilliges Siegel ein. Das so genannte Regionalfenster informiert die Verbraucher über die Herkunft, die Verarbeitung der Zutaten. Auch wo die Ware abgefüllt oder verpackt wurde, wird offengelegt.

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