Der Fahrautomat kann bald kommen

Änderungs des Straßenverkehrsgesetzes

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Von Wolfgang Mulke

23. Dez. 2016 –

 

Die Bundesregierung ist sich über ein Gesetz zur Haftung beim automatisierten Fahren weitgehend einig. Der Mensch bleibt am Ende verantwortlich, wenn etwas schief geht.

Der Kleinbus „Olli“ der Deutschen Bahn hört von selbst auf seine Passagiere. Die Fahrgäste können zum Beispiel sagen, wo sie aussteigen wollen. Ein Fahrer wird nicht mehr benötigt. Das Gefährt wird im kommenden Jahr seine Premiere im öffentlichen Straßenverkehr erleben. Viele Unternehmen, allen voran die Autoindustrie, experimentieren mit selbstfahrenden Autos. Testfelder dafür gibt es bereits. Doch nun schickt sich die Bundesregierung an, auch einige der bestehenden rechtlichen Hürden aus dem Weg zu räumen.

Das Verkehrs- und das Justizministerium sind sich über die Grundzüge einer Änderungs des Straßenverkehrsgesetzes einig geworden. Details werden noch ausgehandelt, doch wesentliche Eckpunkte stehen dem Vernehmen nach. Dabei geht es um die bald erreichte Vorstufe des autonomen Fahrens. Dabei ist von einem automatisierten Fahren die Rede. Wichtigste Regel ist, dass der Fahrer die Gewalt über das Fahrzeug stets übernehmen können muss. Die Systeme sollen von sich aus melden, wenn sie mit einer Situation überfordert sind.

Damit liegt die Verantwortung für Unfälle in der Regel bei den Fahrern. Zwar soll die Technik dafür sorgen, dass diese sich während der Fahrt mit anderen Dingen als dem laufenden Verkehr beschäftigen können. Sie können zum Beispiel im Internet surfen oder lesen. Aber wenn es darauf ankommt, müssen sie das Lenkrad wieder in den Hand nehmen.

Doch wer haftet, wenn die Technik versagt und einen Unfall verursacht? Die Suche nach dem Schuldigen soll eine Art „Blackbox“ übernehmen, wie man sie von Flugzeugen kennt. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten einer Fahrt auf. Damit lässt sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Fahrer für den Schaden verantwortlich ist.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit den bisher diskutierten Regelungen noch nicht einverstanden. „Der Fahrer darf nicht überfordert werden“, warnt vzbv-Verkehrsexpertin Marion Jungbluth. Das kann nach Einschätzung des Verbandes schnell der Fall sein, wenn zum Beispiel plötzlich eine gefährliche Situation entsteht und der Fahrer sich mit etwas anderem beschäftigt, aber blitzschnell umschalten und das Auto wieder lenken muss. Der vzbv ist für eine klare Haftung der Hersteller für technische Fehler.

Ungeklärt bleiben vorerst noch ethische Fragen des autonomen Fahrens. Eine Kommission soll die Standards dafür entwickeln, nach denen die Technik programmiert wird. Zwei Vorgaben gibt es von Verkehrsminister Alexander Dobrindt: Muss sich ein System zwischen einem Sachschaden und einem Personenschaden entscheiden, geht stets der Sachschaden vor. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug ausweichen muss und nur die Wahl hat, links einen Blumenstand umzufahren oder rechts einen Passanten. Die zweite Vorgabe ist die Gleichbehandlung aller Menschen. Der Roboter darf also nicht so programmiert werden, dass eher einen Rentner umfährt als ein kleines Kind.

Das Gesetz zum automatisierten Fahren wird wohl noch in den nächsten Wochen fertiggestellt und beschlossen. Danach muss der Bundestag die Regelungen debattieren. Es wird wohl eines der wenigen größeren Vorhaben sein, die die große Koalition im Wahljahr noch umsetzen kann.

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