„Der umstrittene Mais kommt nicht auf die Felder“

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt: Den Anbau von genveränderten Pflanzen können einzelne EU-Länder künftig verbieten, sagt

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Von Hannes Koch

12. Jun. 2014 –

Hannes Koch: Herr Schmidt, der Ministerrat der EU hat am Donnerstag beschlossen, dass die einzelnen Mitgliedstaaten oder Regionen den Anbau von genveränderten Pflanzen verbieten können. Ist damit sicher, dass es in Deutschland keine Aussaat von manipuliertem Mais geben wird?

 

Christian Schmidt: Dank dieses Beschlusses kann die Bundesregierung nun dafür sorgen, dass in Deutschland der rechtliche Rahmen dafür geschaffen wird, den Anbau genetisch veränderter Pflanzen zu untersagen. Die Regelung, dass einzelne Staaten oder Regionen „Nein“ sagen dürfen, habe ich in Brüssel in die Wege geleitet. Nun müssen wir sie noch in europäisches und deutsches Recht umsetzen.

 

Koch: Aber heißt das nicht auch, dass beispielsweise Bayern „Nein“ und Sachsen-Anhalt „Ja“ zum Anbau sagen kann?

 

Schmidt: Darüber wird noch diskutiert. Im Beschluss vom Donnerstag gibt es diese Möglichkeit grundsätzlich.

 

Koch: Will denn die Bundesregierung den Anbau solcher Züchtungen definitiv verbieten?

 

Schmidt: Ich setze mich dafür ein, dass beispielsweise der umstrittene Mais 1507 nicht auf die Felder kommt. Und ich gehe davon aus, dass das so auch beschlossen wird. Wir können kein pauschales Verbot aussprechen, sondern müssen die Anträge für jede Pflanze einzeln bewerten. Das entspricht der üblichen Zulassungspraxis und ist im EU-Recht auch so vorgesehen.

 

Koch: Die Bundesregierung hat kürzlich zusammen mit anderen EU-Regierungen ermöglicht, dass der erbgutveränderte Mais 1507 von Pioneer Dupont die europaweite Zulassung erhält. National aber wollen Sie den Anbau untersagen. Warum dieses widersprüchliche Verhalten?

 

Schmidt: Wir haben uns in Brüssel enthalten und waren nicht das Zünglein an der Waage. Fest steht: Wie meine EU-Amtskollegen bin ich Politiker und kein Wissenschaftler. Diese Expertise maße ich mir nicht an. Für solche Fragen gibt es Institutionen wie die EU-Lebensmittelbehörde. Eine politische Entscheidung muss aber auch dann möglich sein, wenn die EU-Lebensmittelbehörde entscheidet, dass ein genveränderter Organismus unbedenklich ist. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Ich warne vor Bilderstürmerei und Ideologie: Lassen Sie uns über jeden Einzelfall im Lichte möglicher Vorteile, Risiken und der Wünsche der Bürger entscheiden.

 

Koch: Es kann passieren, dass Deutschland gentechnikfrei bleibt, Tschechien aber nicht. Beispielsweise mit dem Wind könnten Teile von manipulierten Pflanzen dann nach Deutschland gelangen. Ist Ihre Strategie wirklich sicher?

 

Schmidt: Wenn Deutschland den Anbau verbietet, Tschechien ihn aber ermöglicht, müssen wir zunächst einmal festhalten, dass der Anbau dort legal ist. Aber es muss Pufferzonen geben. Das haben wir in den Beschluss eingebracht. Über die genaue Ausgestaltung werden wir nun mit der Kommission und dem neuen EU-Parlament verhandeln.

 

Koch: Die nächste Bundesregierung könnte das Anbauverbot, das Sie beschließen, auch wieder aufheben.

 

Schmidt: Grundsätzlich ist das so. Das nennt man Demokratie. Aber seien Sie beruhigt: Die große Koalition wird noch lange an der Regierung sein.

 

Koch: Der Umweltverband BUND und andere Kritiker sagen, die Bundesregierung verschließe den Gentech-Konzernen nur die Vordertüre. Die Hintertüre würde den Firmen jedoch geöffnet, weil Ihr Ministerium vor einem Anbauverbot immer erst mit dem Antragsteller über einen Kompromiss verhandeln muss.

 

Schmidt: Wir verhandeln gar nichts. Das Verfahren sieht so aus: Die EU-Kommission wird uns anzeigen, wenn ein Unternehmen genveränderte Organismen freisetzen will. Dann teilt die Bundesregierung der Kommission mit, welche Regionen von dem Antrag ausgenommen werden wollen. Daraufhin hat das Unternehmen seinerseits die Möglichkeit, Regionen aus dem Antrag auszunehmen. Tut es das nicht, können die Regionen den Anbau verhindern. Das ist ein hoheitliches Verfahren und kein Deal.

 

Bio-Kasten

Christian Schmidt (56) amtiert seit Februar diesen Jahres als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Der CSU-Politiker aus dem fränkischen Neustadt an der Aisch nordwestlich von Nürnberg sitzt seit 1990 im Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2013 hat er seinen Wahlkreis mit fast 50 Prozent der Stimmen direkt gewonnen. Vor seiner Tätigkeit als Agrarminister war er Staatssekretär im Verteidigungs- und im Entwicklungsministerium.

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