Die Ausnahme bestätigt die Regel

Das Urteil zum Ladenschluss findet weithin Zustimmung

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Von Wolfgang Mulke

01. Dez. 2009 –

Selten wurde ein höchstrichterliches Urteil so einhellig begrüßt wie der Richterspruch zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten. Die Freude darüber geht durch alle Lager, denn es geht nicht allein um eine Frage der Religionsfreiheit. Vielmehr haben die Richter festgestellt, dass die Wirtschaft nicht in allen Lebensbereichen vorgeht. Diese wichtige Maxime ist in den letzten Jahren viel zu häufig verloren gegangen.

 

Die zunehmende Ökonomisierung hat dem gesellschaftlichen Zusammenhalt mehr geschadet als genutzt. Oft genug muss sich das Leben im Freundeskreis und der Familie flexiblen Arbeitsrhythmen unterordnen. Glücklicher wird dadurch kaum jemand. Zufriedenheit ist mehr als Geld verdienen und ausgeben. Eine lebendige Gesellschaft lebt von Gemeinsamkeiten, vom gegenseitigen Erleben. Das kann sonntags in der Kirche der Fall sein, aber ebenso gut mit Freunden auf dem Sportplatz oder ganz einfach zuhause in der Familie. Dazu ist eine gemeinsame freie Zeit unabdingbar. Deshalb ist es so wichtig, dem Sonntag diese Funktion weitgehend zu erhalten.

 

Das Urteil katapultiert die hiesigen Konsumenten auch nicht zurück in eine Welt mit starren Öffnungszeiten. Ausnahmen vom Verkaufsverbot soll und darf es geben. Sie bestätigen sprichwörtlich die Regel. Auch im Internet kann jeder Verbraucher nach Belieben shoppen gehen. Und an den Wochentagen sind die Schlusszeiten inzwischen ohnehin fast überall frei wählbar. Von einer echten Einschränkung der Lebensqualität kann nun wahrlich niemand sprechen. Auch viele Beschäftigte im Handel werden den Spruch mit Freude vernehmen. Wochenlange Sonntagsdienste wie in Berlin wird es in den Geschäften nicht mehr geben. Das sind gute Nachrichten für eine Gesellschaft, die sonst an allen Ecken und Enden auseinanderbröckelt.

 

 

 

 

 

 

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