Die hohen Honorare des Kanzlerkandidaten
Steinbrück wehrt sich, mehr Angaben zu seinen Einnahmen zu veröffentlichen, als er muss
02. Okt. 2012 –
Kaum ist Peer Steinbrück Kanzlerkandidat der SPD, muss er sich gegen Vorwürfe wegen zu hoher Vortragshonorare wehren. CSU-Chef Horst Seehofer legt dem politischen Konkurrenten nahe, Transparenz über seine Nebeneinkünfte herzustellen. Ulrich Maurer von der Linkspartei fordert Steinbrück auf, die Steuererklärung zu veröffentlichen.
Beides lehnt der Ex-Finanzminister ab. Seine Argumente: Er veröffentliche die Angaben, die das Gesetz verlange. Mehr könne man nicht erwarten. Schließlich würden sonst auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Ehefrau bekannt, mit der er eine gemeinsame Steuererklärung abgebe.
Wie ist die Rechtslage? Das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln des Bundestages sagen, dass Bundestagsabgeordnete sich schwerpunktmäßig um die Aufgaben als Volksvertreter kümmern sollen. Wenn sie außerdem ihrem Beruf nachgehen, sonstige Einkünfte erzielen oder Tätigkeiten ausüben, müssen Sie diese gegenüber dem Bundestagspräsidenten erklären.
Dieser veröffentlicht die Angaben zusammen mit den Biografien der Abgeordneten auf der Internetseite des Bundestages. Sinn der Sache: Die Wähler sollen beurteilen können, ob die Abgeordneten möglicherweise im Interesse finanzstarker Organisationen Politik betreiben. Die Transparenz soll verdeckte Einflussnahme erschweren. Die genaue Höhe ihrer Einnahmen müssen die Volksvertreter allerdings nicht veröffentlichen, ebensowenig ihre Steuererklärung.
Peer Steinbrücks Profil weist eine lange Liste von Vorträgen bei verschiedenen Institutionen, Firmen und Organisationen aus. Darunter sind die französische Bank BNP Paribas, der Arbeitgeberverband Chemie oder auch die Anwaltskanzlei Freshfield Bruckhaus Deringer. Der SPD-Politiker ist ein gefragter Redner und Autor.
Die meisten Tätigkeiten Steinbrücks sind mit dem Verdienst-Hinweis „Stufe 3“ versehen. Dahinter verbirgt sich ein Honorar von mindestens 7.000 Euro pro Vortrag. Genaueres erfährt die Öffentlichtkeit laut der offiziellen Regelungen nicht. Der Bundestagspräsident und seine Mitarbeiter kennen jedoch die exakte Höhe der Einkünfte. Ableiten kann man, dass Steinbrück in den vergangenen drei Jahren jeweils mindestens 200.000 Euro erwirtschaftete. Damit dürfte er zu den Spitzenverdienern unter den Abgeordneten gehören.
Mittlerweile hat der Ex-Finanzminister erklärt, dass er keine bezahlten Vorträge mehr halten wolle. Auch sein Aufsichtsratsmandat beim ThyssenKrupp-Konzern hat er niedergelegt.