Die Landesbanken müssen schrumpfen

Bis Ende 2010 werden höchstens drei fusionierte Institute überleben. Einigung von Ländern und Bund. Abwicklungsanstalten sollen ganze Geschäftsbereiche liquidieren. Brüssel und Berlin nutzen die Finanzkrise als Hebel

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Von Hannes Koch

10. Jun. 2009 –

Vielen Beschäftigten der Landesbanken geht es bald ähnlich, wie ostdeutschen Kombinatsarbeitern nach der Wende. Ihre Arbeitsplätze werden abgewickelt. Das ist die Folge des Gesetzes zur Finanzmarktstabilisierung, welches das Bundeskabinett gestern beschloss.


Die heute noch sieben eigenständigen Landesbanken unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein sollen bis Ende 2010 zu maximal drei Instituten fusionieren. Überflüssige Geschäftsbereiche und Tausende Arbeitsplätze können die Institute in so genannte Abwicklungsanstalten auslagern.


Was das für die einzelnen Standorte und die Beschäftigten bedeutet, ist heute noch nicht bekannt. Die Ministerpräsidenten der Länder mit Landesbanken und die Bundesregierung haben sich bislang nur grundsätzlich geeinigt. Absehbar erscheint allerdings, dass es in den Instituten künftig zwei Klassen von Angestellten geben wird – diejenigen, deren Stellen abgewickelt werden und andere, die bleiben können.


Zusammengerauft haben sich die Landesregierungen und der Bund unter dem Druck von EU-Kommissarin Neelie Kroes. Als Gegenleistung für ihre Genehmigung von Staatshilfen im Zuge der Finanzkrise verlangt Kroes die Schrumpfung der Institute.


Verpackt ist die Roßkur im gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetz, das den Landesbanken die Auslagerung verlustträchtiger Wertpapiere an die neue Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erlaubt. Diese entsteht aus dem bisherigen Soffin, dem Fonds zur Bankenrettung. Die Anstalt wird erstens so genannte giftige Wertpapiere verwalten und kann zweitens komplette Geschäftsbereiche aus anderen Banken übernehmen. Um diese zu liquidieren, werden Abwicklungsanstalten gegründet. Dieser deutliche Begriff steht ebenfalls im Gesetz.


Die Landesbanken können das Angebot der Auslagerung annehmen, sind aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Akzeptieren sie es allerdings, müssen sie schrumpfen und fusionieren. Die Finanzkrise dient Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) als Hebel, um den Sektor der öffentlichen Banken zu verkleinern.


Sowohl für die wertlosen Investmentpapiere, als auch ihre ausgelagerten Geschäftsbereiche bleiben die bisherigen Anteilseigner der Landesbanken verantwortlich – die Länder und Sparkassenverbände. Die Bundesregierung will vermeiden, dass die Verluste auf sie abgewälzt werden. Der Sparkassenverband und der Städtetag kritisierten diese Haftungsregelung.

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