Die Schmerzen der Bundesbank

Kommentar zum Bundesverfassungsgericht von Hannes Koch

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Von Hannes Koch

11. Jun. 2013 –

Europa ist größer geworden, die Bundesbank kleiner. Die deutsche Notenbank, die früher die D-Mark herausgab, ist heute nur noch ein Teil des europäischen Währungssystems. Daran leidet die altehrwürdige Institution. Einen ähnlichen Schmerz empfinden auch manche Richter am Bundesverfassungsgericht. Sie können sich nicht damit arrangieren, dass Deutschland in einem größeren Ganzen aufgeht und wichtige Kompetenzen an den förderalen Verbund Europa übertragen werden. Die Angst vor diesem Machtverlust bildet die Triebfeder des Verfahrens, das am Dienstag und Mittwoch am Verfassungsgericht in Karlsruhe stattfindet.


Dabei bestreiten die Kläger, unter anderem CSU-Politiker Peter Gauweiler und Ex-SPD-Justizministerin Helga Däubler-Gmelin der Europäischen Zentralbank (EZB) das Recht zu tun, was die Notenbank der 17 Euro-Staaten tun soll. Unterstützung finden die Kläger bei der Bundesbank und in gewissem Umfang auch beim Verfassungsgericht.


Der Auftrag der EZB besteht darin, die gemeinsame Währung Euro aufrechtzuerhalten und die Preisstabilität des Geldes zu sichern. So steht es in den europäischen Verträgen, denen der Bundestag zugestimmt hat. Im Rahmen dieses Mandates hat EZB-Präsident Draghi im vergangenen Herbst angekündigt, im Notfall Staatsanleihen verschuldeter Staaten zu kaufen, um den Zusammenbruch der Euroraumes zu verhindern. Die Botschaft an die Investoren: Ihr braucht nicht gegen den Euro zu spekulieren, wir sitzen am längeren Hebel. Schon alleine diese Ankündigung bewirkte, dass die Zinsen für Staatsanleihen sanken und die Krise zurückgedrängt wurde. Draghis Pro-Euro-Politik hatte Erfolg.


Der Bundesbank aber gefällt das nicht. Sie wähnt, die EZB helfe verschuldeten Regierungen bei Geldverschwendung und Inflationspolitik. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die EZB ihr Mandat überschritten hat. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter diese Frage trotz aller Skepsis schließlich verneinen. Würden sie stattdessen in die Geldpolitik der Zentralbank eingreifen, riskierten sie eine dreifache Katastrophe: Die Staatsschuldenkrise könnte mit neuer Heftigkeit zurückkehren, der Euroraum auseinanderbrechen und Deutschland durch die nachfolgende massive Aufwertung der Rest-Währung schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Dieses Risiko einzugehen, ist die verletzte Eitelkeit alter Institutionen nicht wert.

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