Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kreditkartenmissbrauch

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Von Wolfgang Mulke

18. Nov. 2009 –

Ist das Bezahlen mit Kreditkarten sicher?

Es war nie absolut sicher und wird es vermutlich auch nie, mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Darauf weist auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hin. Denn wo immer die Karte eingesetzt wird, erhält ein Dritter die wichtige Nummer der Karte, mit der schon Schindluder getrieben werden kann. Schließlich klauen organisierte Banden systematisch Datenbestände, kaufen mit fremden Kreditkartendaten ein oder verkaufen die Informationen auf dem Schwarzmarkt weiter. Das ist offenkundig im jetzt bekannt gewordenen Sicherheitsleck der Fall. Es gibt also viele Schwachstellen im System. Immer häufiger werden auch private PC ausgespäht. Das ist vor allem ein Problem der Herausgeber der Karten. Für den Kunden ist das System weitgehend sicher, wenn alle Vorsichtsregeln beachtet werden.

Welche Methoden wenden die Gauner an?

Es gibt vor allem zwei Varianten des Missbrauchs von Kreditkarten. Im ersten Fall verliert der rechtmäßige Eigentümer die Karte, entweder durch Unachtsamkeit oder Diebstahl. Der neue „Besitzer“ kann dann damit Waren bestellen oder in Geschäften bezahlen, bis die Karte gesperrt ist. Im zweiten Fall, der jetzt die Gemüter erhitzt, stehlen Hacker oder firmeninterne Diebe die Datensätze von Kreditkartenkunden. Allein mit diesen Informationen können die Kriminellen Leistungen oder Waren, zunächst auf Kosten des rechtmäßigen Eigentümers, im Internet bestellen. Da die Karte selbst nicht verschwunden ist, wird der Schaden erst bemerkt, wenn es längst zu spät ist.

Wer haftet im Schadensfall?

Der Kunde kommt in der Regel mit dem Schrecken davon. Solange er nicht grob fahrlässig handelt und beispielsweise seine Kreditkarte irgendwo liegen lässt, den Verlust jedoch später nicht meldet, haftet die Bank oder das Kreditkartenunternehmen. Das gilt auch, wenn die Daten ohne Schuld und Wissen des Verbrauchers missbraucht werden. Ließe sich der Schaden leicht vermeiden, kann der Kunde beteiligt werden. Seit Ende Oktober gibt es eine weitere Regelung. Danach können Banken in ihren Geschäftsbedingungen eine Mithaftung des Kunden bis zu einer Höhe von 150 Euro festlegen. Sobald die Karte gesperrt ist, braucht der Verbraucher aber keinerlei Schaden zu befürchten. Auf dem Schaden durch den Schrecken und den Zeitaufwand, unrechtmäßige Abbuchungen rückgängig zu machen, bleibt der Verbraucher jedoch sitzen.

Können sich Verbraucher gegen den Missbrauch ihrer Kartendaten schützen?

Der wichtigste Rat ist die regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnung und der Kontoauszüge. Wird dort ein Betrag zu Unrecht abgebucht, muss der Kunde dies bei der Bank melden, damit die Buchung rückgängig gemacht wird. Sonst bleibt er auf dem Schaden meist sitzen. Grundsätzlich sollte mit den Kreditkartennummern vorsichtig umgegangen werden. So darf die Pin-Nummer nie zusammen mit der Karte aufbewahrt werden. Auch raten die Experten zur Vorsicht beim Einkauf im Internet. Es gibt unseriöse Online-Shops. Ein Blick in das Impressum hilft beim Erkennen dubioser Anbieter. Wenn dort keine komplette Anschrift angegeben ist und es beim Einkauf überdies keine klar verständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gibt, ist höchst Vorsicht angezeigt. Außerdem sollten die Kartennummern nur bei verschlüsselten Verbindungen angegeben werden. Dies erkennt der Kunde an der Zeichenfolge „https“ in der Adresszeile der Internetseite. Unten rechts auf dem Monitor zeigt ein kleines Schlosssymbol die sichere Verbindung an. Seriöse Firmen fragen Konto- oder Kartendaten auch niemals per E-Mail ab. Solche Mails stammen mit großer Wahrscheinlichkeit von Betrügern.

Wer kann und darf auf meine Kartendaten zugreifen und die Nummer speichern?

In Deutschland sind etwa 25 Millionen Kreditkarten im Umlauf. Insbesondere beim Internethandel kommen die Karten zum Einsatz. Wer mit der Karte im Onlineshop einkauft oder eine Reise bucht, muss seine Daten angeben. Wie das Unternehmen damit verfahren kann, geht aus den AGB hervor. Dort steht beispielsweise, ob die Informationen vom Unternehmen gespeichert werden.

Was sollten Verbraucher im Ernstfall tun?

Sobald eine Karte verloren geht, oder ersichtlich das Konto durch unrechtmäßige Abbuchungen belastet wird, sollten die Bankkunden ihre Kreditkarte sperren lassen. Dafür git es eine zentrale Hotline mit der Rufnummer 116 116. Außerdem sollten die Verbraucher sich an ihre Bank wenden, damit abgebuchte Beträge wieder gut geschrieben werden. Die Karte wird dann ausgetauscht.


Nimmt der Kreditkartenbetrug zu?

Nach Auskunft des Bundeskriminalamts ist die Computerkriminalität weiter auf dem Vormarsch. Insbesondere das so genannte Datenphishing nimmt, nach einer zeitweiligen Trendwende durch bessere Verschlüsselungstechniken, wieder zu.




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