Ein freier Tag mehr und steigende Einkommen

Das kommende Jahr 2017 bringt wieder viele Neuerungen mit sich

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Von Wolfgang Mulke

22. Dez. 2016 –

 

Einen weiteren Feiertag gibt es mit dem Reformationstag am 31. Oktober, sofern er in einem Bundesland nicht bereits regelmäßig begangen wird. Genau 500 Jahre zuvor leitete Martin-Luther die Reformation und begründete damit die protestantische Kirche.

Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2017 angehoben. Für Geringverdiener gibt es dann mit 8,84 Euro pro Stunden 34 Cent mehr als bisher.

Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, wird im kommenden Jahr erhöht. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Empfänger steigt um fünf Euro auf 409 Euro. Kinder zwischen einem Alter von sechs bis 13 Jahren erhalten wie bisher 237 Euro, ältere Kinder 311 Euro.

Mehr Rente gibt es ab dem Juli 2017 für die rund 20 Millionen Empfänger des Ruhegeldes. Der Aufschlag wird vorläufigen Schätzungen zufolge bis zu zwei Prozent betragen, also 20 Euro bei einer Rente von 1.000 Euro. Die genaue Höhe wird im Frühjahr festgelegt.

Die Flexi-Rente kommt mit Jahresbeginn. Sie ermöglicht einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Eine neue Teilrente kann dabei mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden. Die Zuverdienstgrenze, bis zu der Arbeit von Frührentnern nicht auf die Rente angerechnet wird, steigt auf 6.300 Euro im Jahr. Darüber hinaus gehende Einkommen werden nur noch zu 40 Prozent angerechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen weiter an. Die Rentenversicherung erhebt Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 6.500 Euro monatlich im Westen und 5.700 Euro im Osten. In der gesetzlichen Krankenkassen gilt eine einheitliche Grenze von 4.350 Euro im Monat. Allerdings wir die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Jahreseinkommen von bis zu 57.600 Euro ausgeweitet.

Weitgehend stabile Beitragssätze gibt es in der Renten- und Krankenversicherung. Teurer wird die Pflegeversicherung, die ab Januar 2,55 Prozent statt bisher 2,35 Prozent des Bruttolohnes kostet. Die Rentenversicherung begüngt sich wie bisher mit 18,7 Prozent. Für die meisten Kassenpatienten wird die Versorgung hingegen kostspieliger, weil die Zusatzbeiträge von den meisten Krankenkassen angehoben werden. Das Ausmaß ist unterschiedlich. Im Durchschnitt macht der Zusatzbeitrag 1,1 Prozent nach bisher 0,9 Prozent aus.

Der Garantiezins für Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen sinkt weiter. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Anbieter maximal 0,9 Prozent Verzinsung für diese Anlagen zusagen. Auf bestehende Verträge wirkt sich diese Änderung nicht aus. Sie müssen wie beim Vertragsabschluss zugesagt bedient werden.

Über die Riester-Rente müssen die Anbieter der geförderten Verträge künftig genauere Auskünfte erteilen. Ab Januar müssen die Unternehmen ein so genanntes Produktinformationsblatt (PIB) bereithalten, aus denen die Chancen und Risiken der einzelnen Produkte deutlich hervorgehen.

Diese Vorgabe gilt auch für die Rürup-Rente für Selbständige. Darüber hinaus dürfen Besitzer der offiziell Basis-Rente genannten Altersvorsorge einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der von den Finanzämtern anerkannte Teil der Beiträge steigt von 82 auf 84 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 19.624 Euro.

Die Betriebliche Altersvorsorge profitiert von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Maximal 3.048 Euro werden im Jahr gefördert, 72 Euro mehr als bisher. In bestimmten Fällen bleiben dazu noch Beiträge bis zu einer Summe von 1.800 Euro steuerfrei.

Strom wird teurer. Denn die Ökostromumlage, mit der die Verbraucher und Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren, erhöht sich im kommenden Jahr um gut einen halben Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage steigt damit auf 6,88 Cent. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden kostet sie dann 240 Euro im Jahr oder 20 Euro pro Monat.

Eigener Strom kann für manche Haushalte teurer werden. Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ab Januar 40 Prozent der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) bezahlen, nach 35 Prozent in diesem Jahr. Die meisten Eigenheimbesitzer mit Solarzellen auf dem Dach sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von dieser Regelung nicht betroffen. Denn die ersten 10.000 Kilowattstunden sind von dieser Abgabe befreit. Die Verbraucherzentrale rät außerdem dazu, ohnehin geplante Modernisierungen oder Erweiterungen von Solaranlagen 2017 durchzuführen. Denn im darauf folgenden Jahr entfällt die Befreiung von der EEG-Umlage.

Staubsauger dürfen ab September 2017 nicht mehr alles zeigen, was sie leisten könnten. Denn in der Europäischen Union ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Geräte mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt leisten. Das sieht die so genannte EU-Ökodesign-Richtlinie vor. Verbraucher müssen dennoch keine Angst vor verstaubten Wohnungen haben. Diese Leistung reicht für den Hausgebrauch völlig aus.

Das Energielabel für Elektrogeräte hält nach und nach Einzug in die Fachmärkte. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt im Januar in Kraft. Die bisherige Kennzeichnung wie zum Beispiel das A++ entfällt. Bald soll es stattdessen nur noch die Klassen A bis G geben. Bis alle Geräte neu eingruppiert worden sind, wird nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW noch viel Zeit vergehen. Dagegen ändert sich die Kennzeichnung bei TV-Geräte schon ab dem ersten Januar. Die beste Kategorie ist künftig A++ statt wie bisher A+. Die schlechteste ist E.

Ade Roaming-Gebühren, heißt es ab dem 15. Juni 2017 und damit pünktlich zu Beginn der Hauptreisezeit. Die Mobilfunkanbieter dürfen für das Telefonieren in den EU-Staaten ebenso wie für das surfen im Internet oder den Versand von SMS nur noch die heimischen Gebühren berechnen. Die teilweise happigen Aufschläge werden verboten. Davon gibt es nur Ausnahmen, wenn Kunden diese Regelung unbotmäßig nutzen, in dem sie zum Beispiel Verträge in einem billigen Land abschließen und in einem teuren wohnen.

Ausstehende Rundfunkgebühren können künftig auch von Inkasso-Unternehmen eingetrieben werden. Das gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für Nordrhein-Westfalen noch nicht.

Radfahrer müssen sich anders als bisher im neuen Jahr nach den Ampelzeichen des Autoverkehrs richten. Bisher galten die Lichtzeichen für Fußgänger als Orientierung. Anders sieht es aus, wenn es spezielle Radfahrerampeln gibt. In diesen Fällen müssen sie Radler auf diese achten. Schon seit Mitte Dezember gilt eine neue Regelung, derzufolge Eltern kleiner Kinder mit diesen gemeinsam auf dem Bürgersteig fahren dürfen.

Rettungsgassen für Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr können leben retten. Sie werden künftig nach einem neuen Prinzip gebildet. Wer links fährt, muss bei einem Blaulichteinsatz nach links ausweichen, alle rechts fahrenden Fahrzeuge nach rechts, damit dazwischen eine befahrbare Spur frei wird.

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