Ein Gesetz für die Verantwortung von Unternehmen

Wenn Firmen im Ausland gegen Menschenrechte verstoßen, sollen die Arbeiter sie hier verklagen können

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Von Hannes Koch

26. Feb. 2014 –

Nachdem das Fabrikgebäude Rana Plaza in Bangladesch eingestürzt war, begann für die Angehörigen der über 1.000 toten Beschäftigten und die verletzten Überlebenden ein langer Kampf um Entschädigung. Aber nur widerwillig lassen sich Textilfirmen, die dort einkauften, auf Zahlungen an die Opfer ein. Als eine Konsequenz aus der Katastrophe von April 2013 fordern das Katholische Hilfswerk Misereor und die Organisation Germanwatch nun ein Gesetz, um deutsche Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte im Ausland zu verpflichten.

 

„Schadensersatz wie im Falle Rana Plaza darf keine Frage von Verhandlungen zwischen Firmen und Betroffenen bleiben, sondern muss zu einem einklagbaren Recht werden“, sagt Armin Paasch von Misereor in Aachen. Ein entsprechendes Gesetz solle festlegen, welche Arbeiterrechte deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Tochter- und Zulieferfirmen beachten müssen. Bei Missachtung wären Schadensersatzklagen beispielsweise von Beschäftigten aus Bangladesch vor deutschen Gerichten möglich.

 

Diese Forderung ist ein Bestandteil der Studie „Globales Wirtschaften und Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand“, die die beiden Organisationen am Mittwoch veröffentlichen. Sie untersuchen darin, ob und wie Deutschland die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzt. Das Fazit: „Der Staat wird seiner völkerrechtlichen Verpflichtung bislang nicht gerecht.“

 

Löhne, von denen die Beschäftigten leben können, Gesundheitsschutz, das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung, die Sicherheit der Fabrikgebäude: Diese und weitere Bedingungen müssten die hiesigen Unternehmen in ihren weltweit verstreuten Tochter- und Zulieferfirmen gewährleisten, wollten sie die UN-Leitlinien einhalten. Die 2011 beschlossene Regel wird aber bis heute nur bruchstückhaft verwirklicht. Viele Konzerne ignorieren sie. Regierungen wie die deutsche engagieren sich nach Ansicht der Kritiker ebenfalls zu wenig. „Fast drei Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien hat Deutschland noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet“, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.

 

Seine Partei setze sich für einen solchen Aktionsplan ein, so Frank Schwabe, SPD-Sprecher für Menschenrechte im Bundestag. Allerdings habe die Regierung noch nicht entschieden, welches Ministerium federführend sei, heißt es im SPD-geführten Arbeitsministerium. Das Bundesjustizministerium prüft die Einführung eines Unternehmensstrafrechtes für multinationale Konzerne.

 

Die Menschenrechtler verlangen außerdem, dass die im Deutschen Aktienindex vertretenen Konzerne Menschenrechtserklärungen veröffentlichen und sich um deren Durchsetzung bei ihren Zulieferfirmen kümmern. Jedes Unternehmen solle einen Beschwerdemechanismus etablieren, damit ausländische Beschäftigte, die ihre Rechte verletzt sehen, einen Ansprechpartner haben.

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