Erwischt

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

04. Dez. 2012 –

Eine kleine Neuregelung wollte die Bundesregierung wohl den momentan in schwerem Wasser fahrenden Lebensversicherern unter den Weihnachtsbaum legen. Sie müssen ab dem 21. Dezember nicht mehr die Hälfte ihrer Bewertungsreserven an die Kundschaft ausschütten. Damit verhilft die Politik den Unternehmen zu mehr Stabilität. Doch die Gegenrechnung hat die Koalition bewusst oder unbewusst verdrängt. Viele Sparer mit bald auslaufenden Verträgen erhalten deutlich weniger ausgezahlt als erwartet. Und aufgrund eines sehr engen Zeitplans wurde den Betroffenen praktisch auch die Möglichkeit genommen, ihren Vertrag rechtzeitig zu kündigen und Verluste so zu womöglich zu verringern. Da kann man schon ein gewisses Kalkül unterstellen, auch wenn es nicht nachweisbar ist.


Ein schlechtes Gewissen hat die Union, bei einer wenig rühmlichen Tat erwischt, nun wohl doch bekommen, will sie die Auswirkungen des Gesetzes in letzter Minute noch einmal überprüfen. Für die Verlierer gibt es also noch einen Funken Hoffnung. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass nichts mehr verändert wird. Schließlich war es ja das erklärte Ziel, die Versicherungswirtschaft zu schützen und nicht deren Kunden. Angemessen wäre wenigstens eine Begrenzung der möglichen Verluste. Das sollte der Vertrauensschutz gebieten, denn die Sparer hegen aufgrund der bisherigen Rechtslage berechtigte Erwartungen an den Ertrag ihrer Police.

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