Es gibt keine Lex-Google

Gesetz soll Bewegungsprofile durch Internetdienste verhindern / Wirtschaft soll Persönlichkeitsschutz bei Geodaten freiwillig regeln

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Von Wolfgang Mulke

20. Sep. 2010 –

Eine Mischung aus gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen soll den Schutz persönlicher Daten im Internet gewährleisten. Das ist das Ergebnis eine Geodatengipfels, zu dem das Innenministerium am Montag in Berlin geladen hatte.


Minister Thomas de Maizière will von oben eine „rote Linie“ einziehen, die von den Anbietern diverser Online-Dienste nicht überschritten werden darf. „Eine solche Grenze ist dort zu ziehen, wo besonders schwerwiegende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte drohen“, erläuterte der CDU-Politiker. Dabei hat die Bundesregierung insbesondere die Verknüpfung der bei verschiedenen Diensten bereits vorhandenen Informationen über einzelne Personen im Sinn, die der Minister verbieten will. Das hatten auch die Verbraucher- und Justizministerinnen gefordert.


Denn daraus könnten Bewegungsprofile entstehen, umfangreiche Informationen über persönliche Vorlieben oder Gewohnheiten gesammelt oder etwa bei Kriminellen eine Art Internet-Pranger aufgestellt werden. Dazu will der Minister ein einfach durchzusetzendes Recht auf Löschung der Daten durchsetzen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Innenministeriums hervor.


Für den Rest soll die Wirtschaft selbst sorgen. Bis zum 7. Dezember hat der Branchenverband Bitkom Zeit, einen Datenschutzkodex für die Geodienste zu entwickeln. Die Anbieter müssen sich darin zu datenschutzfreundlichen Grundeinstellungen ihrer Webseiten verpflichten. Das ist bisher nicht überall der Fall. Alle vergleichbaren Dienste, also zum Beispiel fotografische Stadtansichten bei Google und anderen Unternehmen, sollen die Rechte der Verbraucher in gleicher Weise sicherstellen. Die Anbieter müssen darüber hinaus deutlich darstellen, welche Daten sie erheben, speichern und was sie damit vorhaben. Auf die Veröffentlichung von Gesichtern oder Kennzeichen sollen die Firmen verzichten.


Ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Bildern oder anderen Daten soll es dagegen nicht geben. Hier sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, zum Beispiel, weil die Pressefreiheit dadurch bedroht werden könnte. Auch hält de Maizière die Geodatendienste für sinnvoll, zum Beispiel um Verkehrsströme zu lenken oder umweltschonende Landwirtschaft zu betreiben. Verbraucherministerin Ilse Aigner fordert darüber hinaus internationale Standards für den Datenschutz, da das Internet ein grenzüberschreitendes Medium ist. Um eines kommen die Nutzer aber auch bei einem bessern Rechtsrahmen nicht herum. „Jeder muss darauf achten, dass er sensible Daten gar nicht erst ins Netz stellt“, rät die Ministerin.


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