Extraschutz für die Gesundheit

Zusatzversicherungen zahlen für Leistungen, die Krankenkassen nicht übernehmen/ Nur wenige Policen sind wirklich wichtig

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04. Mai. 2012 –

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen kennt Grenzen. Hochwertigen Zahnersatz müssen Versicherte teilweise aus eigener Tasche bezahlen. Zuschüsse für Akupunktur sind meist Fehlanzeige. Und für Brillen gibt es nur noch im Ausnahmefall Geld. Fehlender Schutz lässt sich mit Versicherungen nachrüsten.

 

Über sechs Milliarden Euro geben die Deutschen jährlich für private Zusatzverträge aus. Die Palette der Extrapolicen ist groß. Nur wenige sind wirklich wichtig. Bisweilen erhalten gesetzlich Versicherte gar Post von ihrer Krankenkasse, die für den Abschluss eines Zusatzvertrages wirbt. Diese Angebote sind selten erste Wahl. „Die Kassen kooperieren jeweils mit einem, maximal zwei, privaten Versicherungsunternehmen“, sagt Ulrike Steckkönig, Redakteurin bei Finanztest. Ein Vergleich mit anderen Policen am Markt lohne sich.

 

Verstärkt werben Versicherungsunternehmen seit einiger Zeit mit Policen rund um die Zahnbehandlung. Jüngst hat die Stiftung Warentest die Angebote am Markt unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich: Es gibt viele gute Angebote. Die Leistungen der Policen unterscheiden sich allerdings erheblich. So fanden die Tester auch Verträge, bei denen es für ein 2.613 Euro teures Implantat keinen Cent gab. Andere erstatteten mehr als 2.300 Euro. Auch die Prämien variieren. Zwischen zehn und 50 Euro monatlich verlangten die Unternehmen im Test.

 

„Eine Zahnzusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die mehr als nur die Regelversorgung der gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen wollen“, so Steckkönig. Wen die Metallkrone nicht stört und wer auf Keramik verzichten kann, der braucht die Police nicht. Alternativ können Versicherte das Geld für künftige Zahnarztrechnungen auch selbst auf dem Konto ansparen. Das erfordert allerdings Disziplin.

 

Eine Pflegezusatzversicherung ist im Prinzip ebenso sinnvoll. Allerdings ist der Schutz sehr teuer. Und gerade diejenigen, die eine solche Zusatzversicherung am nötigsten hätten, gehen leer aus. Alte, Kranke oder Pflegebedürftige kommen erst gar nicht in solch einen Vertrag hinein. Wer sich für den Schutz entscheidet, sollte bedenken: Müssen Versicherte aus dem Vertrag aussteigen, weil sie ihn sich nicht mehr leisten können, sehen keinen Cent von dem Geld, das sie eingezahlt haben.

 

Krankenhauszusatzversicherungen sind hingegen Geschmackssache. „Wer an den Chefarzt glaubt und wer sich die Option offen halten möchte, sich von ihm behandeln lassen zu können, für den ist die zusätzliche Absicherung sinnvoll“, meint Steckkönig. Nur allein, um in den Genuss eines Ein- oder Zweibettzimmers zu kommen, lohnt sich die Police nicht. In ein Zimmer mit Privatsphäre können Patienten in jeder Klinik gegen einen Aufschlag von 30 bis 100 Euro pro Tag ziehen.

 

Eine Heilpraktikerzusatzversicherung ist für Versicherte sinnvoll, die die Leistung regelmäßig in Anspruch nehmen möchten. Kassenpatienten müssen die Behandlung beim Heilpraktiker privat bezahlen. Haben sie eine Ergänzungspolice, können sie die Rechnung später beim Versicherer einreichen. Doch auf einem Teil davon bleiben sie meist sitzen.

 

Absolutes Muss ist die Auslandsreisekrankenversicherung, zumindest für all jene, die sich fernab Deutschlands Grenzen bewegen. Selbst innerhalb der Europäischen Union ist der Schutz wichtig. Zwar kommt die Gesetzliche Krankenversicherung für ärztliche Behandlungen in EU-Ländern auf, wenn Reisende erkranken. Einen Rücktransport nach Deutschland  zahlen sie nicht. Und der kann richtig teuer werden. Muss ein Verunglückter per Helikopter ausgeflogen werden, kommen schnell 10.000 Euro zusammen.

 

 

Die Existenz-Police:

 

Für Selbständige ist die Krankentagegeldversicherung sehr wichtig. Sie deckt den Einkommensverlust oft schon ab dem vierten Krankheitstag ab „Gerade Einzelunternehmer, die niemanden haben, der den Betrieb am Laufen hält, können durch eine mehrwöchige oder gar -monatige Krankheit in ihrer Existenz gefährdet sein“, sagt Finanztest-Redakteurin Ulrike Steckkönig.

 

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben allerdings auch die Möglichkeit, Krankengeld als Wahlleistung ab der siebten Krankheitswoche von ihrer Kasse zu erhalten. Sie zahlen dann statt des ermäßigten Beitragssatzes den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent. Zusätzlich bieten die Kassen Wahltarife an, mit denen sich Selbstständige bereits vor der siebten Krankheitswoche ein Krankengeld sichern können.

 

 

Geldverschwendung:

 

Völlig überflüssig ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Sie zahlt lediglich einen Tagessatz für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Damit sollen Patienten Extrakosten im Krankenhaus auffangen können wie die Zuzahlung und die Benutzung von Fernseher und Telefon. Auf dieses Extra können Versicherte in der Regel verzichten und die Kosten selbst bestreiten. Wer sich im Krankheitsfall für Verdienstausfall absichern will, benötigt eine Krankentagegeldversicherung, falls er nicht über das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse bereits ausreichend abgesichert ist.

 

 

 

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