Festpreis statt Provision

Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen umgehen Banken und Sparkassen die Offenlegungspflicht bei Anlagekosten / Finanzwirtschaft nennt die Vorwürfe haltlos

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Von Wolfgang Mulke

15. Mär. 2013 –

Finanzinstitute verschleiern nach wie vor die Kosten von Anlageprodukten. Dabei müssen sie Provisionen mittlerweile per Gesetz offenlegen. Doch Banken und Sparkassen umgehen nach Beobachtung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) diese Pflicht. „Sie verkaufen Wertpapiere in Form eines Festpreisgeschäftes“, stellt der Verband fest. Die dabei verdienten Margen müssen den Kunden bisher nicht mitgeteilt werden. „Mein Verdacht ist, dass hier gegen das Gesetz gehandelt wird“, glaubt vzbv-Chef Gerd Billen und fordert ein Kontrolle dieser Praxis durch die Finanzaufsichtsbehörden. Diesen Vorwurf weist der Verband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) scharf zurück. „Anleger schätzen Festpreisgeschäfte wegen der einfachen Handhabe und der Sicherheit des Preises“, teilte die DK mit.


Der vom vzbv vermutete Trick ist simpel. Wenn ein Bankberater Anteile an einem Investmentfonds oder Zertifikate verkauft, erhält sein Institut dafür in der Regel eine Provision. Dieser Gewinn, den der Kunde am Ende mitbezahlen muss, muss offen dargestellt werden. Anders sieht es bei den Festpreisgeschäften aus. In diesem Fall kauft die Bank oder Sparkasse die Fondsanteile oder anderen Finanzprodukte zunächst selbst und anschließend an den Kunden weiter. Die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis bleibt als Gewinn beim Institut hängen. Dieser Betrag oder Prozentsatz der Anlagesumme muss nicht offengelegt werden.


Deshalb, so vermutet der vzbv, machen viele Anbieter aus Provisionsgeschäften Festpreisangebote. Das legt eine Umfrage des Verbands in der Branche nahe. Allerdings war die Auskunftsfreude der Institute gering. Von 126 angeschriebenen Unternehmen schickten lediglich 25 einen ausgefüllten Fragebogen zurück. Weitere 33, darunter Branchenriesen wie die Deutsche Bank, Postbank und Commerzbank haben sich lediglich allgemein zu ihrer Geschäftspraxis geäußert. 68 Geldhäuser antworteten gar nicht oder verweigerten die Mitarbeit.


Die Ergebnisse der Umfrage nähren den Verschleierungsverdacht der Verbraucherschützer. Vier von fünf Unternehmen gaben an, dass sie Festpreisgeschäfte anbieten. Das gilt insbesondere für Zertifikate und Fondsanteile, die am stärksten nachgefragten Produkte. Zwar klären die meisten Institute ihre Kunden über die Unterschiede zwischen Provisionen und Festpreisen auf. Doch bei der konkreten Auskunft über die den Käufer berechneten Margen sind viele Anbieter zurückhaltend. Nur knapp die Hälfte gab ihren Gewinn preis. Dies geschieht überwiegend in Prozentangaben, nicht in Eurobeträgen. Nach Einschätzung des Finanzexperten der Bremer Verbraucherzentrale, Arno Gottschalk, lässt die gesetzlich geforderte Transparenz auf diese Weise leicht umgehen. „Auch Handelsmargen müssen offengelegt werden“, fordert Gottschalk.


Die Kreditwirtschaft sieht es ganz anders. Die Umfrage zeichne ein Zerrbild, weil die Art der Fragen eine zutreffende Beantwortung nicht möglich gemacht habe. Das Festpreisgeschäft habe sich unabhängig von der Diskussion um transparente Provisionen entwickelt. Der Verband wirft dem vzbv vor, mit der Veröffentlichung nur eigene Interessen zu verfolgen mit Blick auf die Einrichtung eines unabhängigen Finanzmarktwächters. Offen ließ die DK aber, wie sich diese Geschäftspraxis entwickelt hat und ob die Unternehmen bei den Margen Versteck spielen.


Der mangelnde Durchblick kostet die Anleger viel Geld. Laut Billen kommt dadurch im Jahr ein Milliardenverlust zusammen. Bei Produkten wie Zertifikaten kann nicht einmal Fachmann Gottschalk den Verdienst der Bank oder Sparkasse beim Verkauf errechnen. So hegen beide den Verdacht, dass die Institute ihren Kunden weiterhin wichtige Informationen bewusst vorenthalten und ihre Anlagetipps vor allem an den erwarteten Gewinnmargen orientieren. „Wo Beratung drauf steht, muss auch Beratung drin sein“, verlangt Billen und drängt auf eine Erweiterung des gerade im Bundestag anstehende Honorarberatergesetzes.


Eine objektive Anlageberatung hat sich auch Verbraucherministerin Ilse Aigner auf die Fahne geschrieben. „Mein Ziel ist, dass jedem Verbraucher klar ist, wie viel ein Produkt, wie viel vor allem aber auch die Beratungsleistung kostet“, sagt die Ministerin. Fehlverhalten dürfe nicht ohne Folgen bleiben.


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