Geld ausgeben, um zu sparen

Wer noch in diesem Jahr gut kalkuliert konsumiert, drückt seine Steuerlast

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04. Dez. 2009 –

Noch bis zum Jahresende haben Steuerzahler Zeit, durch zusätzliche Ausgaben ihre Abgabenlast beim Fiskus zu drücken. Ob sich der Kauf einer neuen Brille oder Reparaturarbeiten in der Küche in diesem Jahr noch lohnen, verrät ein Blick auf die Pausch- und Höchstbeträge.

 

„Es gibt vier Stellschrauben an denen man drehen kann“, erklärt Anita Käding, Steuerreferentin beim Bund der Steuerzahler (BdSt). „Wer Werbungskosten,

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und direkte Steuerermäßigungen beim Fiskus geltend macht, kann Steuern sparen.“

 

Und so geht’s: 920 Euro erkennt das Finanzamt pauschal als Kosten an, die Arbeitnehmer für ihren Beruf haben – die so genannten Werbungskosten. Viele dürften diesen Betrag 2009 leicht erreichen, weil der Fiskus den Weg zur Arbeit wieder in voller Länge anerkennt. 30 Cent gibt es für jeden Kilometer. Dabei zählt allein die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, nicht der Hin- und Rückweg. Schon wer etwa 14 Kilometer bis ins Büro zurücklegt – egal ob nun mit dem Auto, Fahrrad oder gar mit Inlineskates – liegt über dem Pauschbetrag von 920 Euro. Jetzt lohnt es sich, noch andere Ausgaben anzuführen. Auch Kosten für Arbeitsmittel, wie Schreibtische, Stifte, Fachliteratur, Bücherregale oder Fortbildungskurse werden angerechnet. „Maximal 410 Euro inklusive Mehrwertsteuer darf ein Arbeitsmittel allerdings kosten, ist es teurer, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden“, erklärt Expertin Käding. Bei Computern oder Laptops zum Beispiel, verteilt sich die Kaufsumme auf drei Jahre.

 

Berufstätige mit Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren können darüber hinaus Betreuungskosten, wie Kitagebühren oder Ausgaben für Babysitter oder Tagesmütter, als Werbungskosten in ihre Steuererklärung eintragen. Einen Höchstbetrag von 6.000 Euro erkennt das Finanzamt an und zieht zwei Drittel davon, also maximal 4.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen ab. „Ist die Höchstgrenze von 6.000 Euro in diesem Jahr noch nicht erreicht, lohnt es sich zum Beispiel, die Hort- oder Kitagebühren für Januar 2010 noch in diesem Jahr zu überweisen“, sagt Käding.

 

Wer nicht berufstätig ist und kleine Kinder hat, die nicht älter als sechs Jahre sind, kann anfallende Betreuungskosten auch absetzen. Allerdings zählen sie dann zu den Sonderausgaben. In diese Kategorie gehören ebenso Spenden, Schulgeld oder Unterhalt an geschiedene oder getrennte Ehepartner. „Nur 36 Euro setzt das Finanzamt pauschal für Sonderausgaben an“, sagt Stephanie Zipp,  Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest. „Das ist so wenig, dass eine vorgezogene Zahlung leicht zusätzliche Steuerersparnisse bringt.“ Schulgeld lohnt sich beispielsweise bis zu einem Betrag von 16.666 Euro für jedes Kind. 30 Prozent davon können Eltern absetzen. Spenden werden sogar bis maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich begünstigt, wenn sie an eine Kirche, gemeinnützige Vereine oder wohltätige Vereine gehen.  

 

Auch außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten Brillen, Zahnimplantate oder Ehescheidungskosten, schmälern die Steuerschuld – aber erst, ab einer gewissen Summe. Einen gewissen Teil muss man als zumutbare Belastung selbst tragen. Dieser Eigenanteil liegt je nach Einkommen und Lebenssituation zwischen einem und sieben Prozent. „Ein Ehepaar mit zwei Kindern und Einkünften von 70.000 Euro muss vier Prozent, sprich 2.800 Euro, als zumutbare Belastung bestreiten“, rechnet Zipp vor. Jetzt heißt es kalkulieren, sofern noch Rechnungen in diesem Jahr anstehen. Hat der Haushalt den Grenzwert von 2.800 Euro schon erreicht, sollten andere Beträge noch 2009 bezahlt werden, weil sie dann die Steuerlast mindern. Ansonsten kann die Zahlung vielleicht ins nächste Jahr verschoben werden. Vielleicht überschreitet die Familie ja 2010 die zumutbare Belastung,“ so Zipp. 

 

„Einen hohen Wirkungsgrad unter den vier Möglichkeiten die Steuerlast zu drücken, haben die direkten Steuerermäßigungen“, sagt Fachfrau Käding. Hier wird nicht das zu versteuernde Einkommen verringert, sondern direkt die zu zahlenden Steuern. Wer zum Beispiel Handwerker beauftragt, kann seine Steuern um bis zu 1.200 Euro senken. Denn maximal 20 Prozent von 6.000 Euro (1.200 Euro) der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten erkennt der Fiskus an. Wer Garten- oder Fensterputzarbeiten von Dritten erledigen lässt, kann sogar 4.000 Euro einsparen. Hier erlaubt das Finanzamt einen Abzug von 20 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr.

 

 

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