Gesundheitskarte mit moderner Technik

Ein Mikroprozessorchip auf der Karte ermöglicht den Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken und Versicherten/ Auch die Patientenakte kann gespeichert werden

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25. Sep. 2009 –

Die elektronische Versichertenkarte soll das deutsche Gesundheitswesen moderner machen. Patienten sollen künftig besser und wirtschaftlicher behandelt werden. Auch der Informationsaustausch zwischen Ärzten, Apotheken sowie Versicherten soll leichter werden. Ein programmierbarer Mikroprozessorchip macht es möglich.

 

Die Karte wird schrittweise eingeführt und nach und nach neue Funktionen erhalten. Von Beginn an werden auf der so genannten E-Card die administrativen Daten, also Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, Anschrift und Krankenkasse, gespeichert. Das konnte die alte Karte auch. Neu ist, dass diese Versichertendaten nicht nur wie bisher auf der Karte gespeichert sind, sondern auch in einem Onlineverfahren beim Arztbesuch abgeglichen und aktualisiert werden können.

 

Von Anfang an ist auf der Rückseite der Gesundheitskarte auch die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Versicherte können sich mit ihr im Krankheitsfall unbürokratisch medizinisch im europäischen Ausland behandeln lassen.

 

Nach und nach erhält die E-Card neue Funktionen: Zuerst wird die Karte das Rezept übertragen können, das so genannte elektronische Rezept. Mit Einverständnis des Versicherten können zusätzliche Funktionen genutzt werden, wie zum Beispiel die Arzneimitteldokumentation, also die Speicherung aller ärztlich verordneten Medikamente. Auch Notfalldaten, beispielsweise Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien oder Vorerkrankungen können auf dem Chip Platz finden.

 

In einem weiteren Schritt sollen –

mit Einverständnis des Versicherten – Arztbriefe mithilfe des Mikroprozessorchips gespeichert, beziehungsweise weitergeleitet werden. Bei der Behandlung durch mehrere Mediziner können so Informationen ausgetauscht werden. Zuletzt soll auch die Patientenakte elektronisch aufgezeichnet werden. Diese Funktion ist für die Versicherten ebenfalls freiwillig. Die digitale Akte kann Hinweise auf die individuelle Krankengeschichte oder auf wichtige Laborbefunde, sowie Operationsberichte oder sogar Röntgenbilder enthalten.

 

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