Gewiefte Wortakrobaten

Schlau ist, wer nicht jedem coolen Handwerkerspruch vertraut

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09. Okt. 2009 –

Der Glaube kann nicht nur Berge versetzen. Nein, er kann selbst Rechnungen in die Höhe treiben. Wie das geht? Ganz einfach: Wer jedem Handwerkerspruch blind vertraut, läuft Gefahr, zu viel Geld für die Rechnung auf den Tisch zu legen. Die Stiftung Warentest hat die gängigsten Sprüche unter die Lupe genommen und klärt auf, wie viel Wahrheit wirklich in ihnen steckt.

 

 „Wir kommen immer zu zweit“

Ein Handwerker arbeitet, der andere steht pfeifend daneben. Und auf der Rechnung werden die Arbeitsstunden doppelt abgerechnet. Das müssen Kunden nicht hinnehmen, wissen die Tester. Ihr Tipp: Verbraucher sollten es nicht akzeptieren, wenn der Betrieb zwei Monteure schickt, die Arbeit aber leicht von einem ausgeführt werden kann.

 

„Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten“

Häufig ist auf der Rechnung die Fahrt- oder Wegezeit angegeben. Das ist die Zeit für die An- und Abfahrt, die natürlich berechnet werden darf. Viele Betriebe berechnen für diesen Posten einen Stundensatz der um etwa zehn Prozent niedriger ist als der für die Arbeitszeit. Tipp: Werden Fahrt- und Arbeitszeit mit dem gleichen Wert berechnet, sollte man widersprechen. Lenkt die Handwerksfirma jedoch nicht ein, wird es eng. Denn die Gerichte entscheiden in dieser Frage nicht einheitlich. 

 

„Wir berechnen nur volle Stunden“

Manch ein Handwerker rechnet eine angefangene halbe Stunde gleich als volle Stunde ab, selbst dann, wenn nur wenige Minuten verstrichen sind. Tipp: Diese Praxis ist unzulässig. Eine geringe Aufrundung – etwa auf volle fünf Minuten – ist in Ordnung.

 

„Das kaputte Werkzeug zahlen Sie“

Gehen Bohrer oder Hammer bei der Reparatur in die Brüche, ist es unzulässig, den Kunden dafür bezahlen zu lassen. Tipp: Auftraggeber können diesen Posten einfach von der Rechnung streichen.   

 

„Wir berechnen Fahrzeugkosten“

Fahrzeugkosten sind nicht zu verwechseln mit den Fahrt- oder Wegekosten. Dies sind Aufwendungen, die für das Fahrzeug selbst entstanden sind, wie zum Beispiel Kosten der Anschaffung oder Unterhaltung. Tipp: Zwar hat das Bundesgericht entschieden, dass dafür auch eine Pauschale verlangt werden darf. Dennoch sollten Kunden versuchen, mit dem Monteur über die Kosten zu verhandeln. Schließlich haben die Fahrzeugkosten nichts mit dem konkreten Auftrag zu tun.  

 

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