Gut gedacht und schlecht gemacht

Groß angelegte Studie der Bundesregierung zeigt Wirkungslosigkeit der Beratungsprotokolle von Banken und Versicherungen

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Von Wolfgang Mulke

24. Jun. 2014 –

Die Einführung von Dokumentationen für Gespräche mit dem Bankberater 2010 hat sich als Flop erwiesen. Die Protokolle sollten die Verbraucher besser vor schlechten Empfehlungen schützen und den Nachweis von Fehlern der Bank erleichtern. „Wunsch und Wirklichkeit liegen häufig nicht sehr nah beieinander“, heißt es im Fazit einer vom Verbraucherministerium beauftragten, über 400 Seiten starken Studie, die an diesem Mittwoch veröffentlicht wird.

 

Die Forscher kommen nach vielen Besuchen bei Bankberatern und Versicherungsvermittlern zu vernichtenden Resultaten. „Nur etwa in jedem vierten Beratungsgespräch haben unsere Testkäufer eine Dokumentation erhalten“, stellen sie fest. Noch seltener händigten Versicherungsvertreter die Dokumentation aus. Wenn Protokolle angefertigt werden, werden laut Studie weder bei Versicherungen noch bei Geldanlagen „durchgehend die gesetzlichen Vorgaben beachtet.“ Nur bei den Honorarberatern wird die Dokumentationspflicht weitgehend ernst genommen.

 

Die Liste der Schwachstellen ist lang. Oft werden wesentliche Inhalte des Gesprächs wie die Kaufempfehlung für ein Produkt gar nicht protokolliert. Die Niederschrift selbst ist auch oft unverständlich formuliert und unübersichtlich gestaltet. Obwohl Anleger die Dokumentation nicht unterschreiben müssen, sehen drei von vier Dokumentationen dies vor. „Wenn eine Unterschrift des Kunden vorgesehen ist, soll der Kunde meist in eine ungünstige Position gebracht werden“, beobachten die Experten. Für die mangelhafte Umsetzung der eigentlich gut gemeinten Pflicht machen die Fachleute vor allem Überwachungsdefizite verantwortlich. Sie schlagen daher eine ganze Reihe von Verbesserungen vor.

 

Danach müsste die Überwachung der Berater sowohl bei Versicherungen als auch bei Banken oder Wertpapierdienstleistern verstärkt und bei der Finanzaufsicht des Bundes (BaFin) gebündelt werden. „Die BaFin sollte als zentrale Beschwerdestelle etabliert werden“, schreiben die Forscher. Bislang übernehmen die Gewerbeämter einen Teil der Kontrolle, was sich als wirkungslos erwiesen hat. Versicherungsvermittler werden bisher hinsichtlich der Beratungsprotokolle gar nicht überwacht. Das wollen die Experten ändern und zudem auch für diese Vermittler Bußgelder einführen, wenn sie gegen die Normen verstoßen.

 

Darüber hinaus schlagen die Wissenschaftler einheitliche Dokumentationsstandards vor. Eine Arbeitsgruppe aus den beteiligten Branchen könnte sich auch vergleichbare und verständliche Darstellungen der Beratungsgespräche einigen. An die Stelle von Textbausteinen würden dann an wesentlichen Stellen individuell formulierte Inhalte rücken.

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