Helme sind gesünder

Pro Helmpflicht von Hannes Koch

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Von Hannes Koch

17. Jun. 2014 –

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft. Wer schneller als 20 Kilometer pro Stunde mit einem Motorrad, Mofa oder ähnlichem Gefährt unterwegs ist, muss einen Helm tragen. So beantwortet sich die gerade heiß debattierte Frage nach der Helmpflicht für Radfahrer eigentlich selbst. Ja, auch Radfahrer sollten gesetzlich verpflichtet werden, ihren Kopf zu schützen.

 

Die aktuelle Diskussion hat der juristische Streit zwischen einer Radfahrerin und einer Versicherung ausgelöst. Diese wollte nur eingeschränkten Schadensersatz leisten, weil die Frau beim Unfall keinen Helm trug. Begründung: teilweise selbst schuld. Der Bundesgerichtshof hat nun am Dienstag zugunsten der Radfahrerin entschieden. Die politische Debatte ist damit aber nicht vorbei.

 

Zurecht – denn die 20-Kilometer-Geschwindigkeitsgrenze der Straßenverkehrsordnung weist den Weg. Dank moderner Räder sind heute zahlreiche Radfahrer ziemlich schnell unterwegs. Viele beanspruchen regelmäßig die Straßen, weil die Radwege für das hohe Tempo nicht geeignet sind. Elektro-Räder und weiterer technischer Fortschritt werden das Problem verschärfen.

 

Weil man nun aber nicht vorschreiben kann, dass Radfahrer über 20 Stundenkilometern ihren Helm aufsetzen müssen, langsame aber nicht, sollte die Helmpflicht für alle Zweiradfahrer gelten. Schließlich wäre das auch unbestritten wesentlich gesünder: Viele schwere Kopfverletzungen lassen sich durch einen Kopfschutz vermeiden. Einmal eingeführt wäre die Regelung bald so alltäglich und akzeptiert wie das Gurtanlegen beim Autofahren.

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