HRE kann verstaatlicht werden

Kabinett beschließt Enteignungsgesetz / Steinbrück hofft auf andere Lösung

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Von Wolfgang Mulke

18. Feb. 2009 –

Der Weg zu einer Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) ist nun frei. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin das so genannte „Rettungsübernahmegesetz“, das eigens für die angeschlagene Bank konzipiert wird. Bis Ende Juni hat der Bund für die Entscheidung über eine Enteignung der HRE-Aktionäre Zeit. Danach läuft das Gesetz aus. Wenn die Enteignung beschlossen, muss das Verfahren bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

Mit den strengen Regeln will die große Koalition klar stellen, dass es bei der HRE um einen Sonderfall geht. An der sozialen Marktwirtschaft will die Regierung nicht rütteln. „Das beabsichtigt niemand“, versicherte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und verwies auf Länder wie die USA oder Großbritannien, die mit dem Thema pragmatisch umgehen und keinen ideologischen Streit daraus entfachen. Es geht in diesem Fall nur um die letzte Möglichkeit, falls alle anderen Versuche der Übernahme scheitern. Gerettet werden soll die marode Bank auf jeden Fall, weil eine Pleite andere Kreditinstitute mit in den Abgrund reißen würde.

Noch ist offen, ob es überhaupt so weit kommt, dass die Bank verstaatlicht werden muss. Auf jeden Fall will der Bund das Unternehmen vollständig unter seine Kontrolle bringen. Denn die HRE ist ein Fass ohne Boden. 102 Milliarden Euro an Kapitalspritzen und Garantien wurden bereits gewährt. Allein der Steuerzahler ist mit mehr als 80 Milliarden Euro ins Risiko gegangen. Nach einer Übernahme soll die Lage des Pfandbriefinstituts stabilisiert werden. Nach einer Sanierung will der Bund sich dann wieder von der Beteiligung trennen.

Bislang besitzt der Staat keine Aktien der HRE. Eine Enteignung können die bisherigen Aktionäre noch verhindern. „Dafür gibt es Chancen“, glaubt Kanzlerin Angela Merkel. Auf einer Hauptversammlung, die Anfang April  stattfinden soll, könnten die Noch-Eigentümer einem Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung zustimmen. Die Erhöhung soll allein der Bund übernehmen. Mit diesem Verfahren würden die Altaktionäre sozusagen über Nacht ihren Einfluss verlieren und könnten anschließend ganz aus der HRE gedrängt werden. „Stimmt die Hauptversammlung nicht zu, kommt es zur Enteignung“, drohte Steinbrück.

Quer legt sich vor allem der amerikanische Großaktionär Flowers, dem ein Viertel der Aktien gehören, die er einst für rund eine Milliarde Euro erwarb. Heute ist die gesamt Bank an der Börse gerade einmal 270 Millionen Euro wert. Flowers muss sich wohl auf einen herben Verlust einstellen. Das Gesetz sieht zwar eine Entschädigung der Aktionäre vor, doch bemisst sich diese am Aktienkurs der letzten beiden Wochen. Mehr als die 270 Millionen Euro wird der Bund wohl nicht bezahlen.


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