„Interessenvertretung wird geschwächt“

Drei Fragen zur Tarifeinheit - und drei Antworten von Verdi-Chef Frank Bsirske

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Von Hanna Gersmann

10. Dez. 2014 –

Das Bundeskabinett verabschiedet am Donnerstag voraussichtlich einen Gesetzentwurf, nach dem künftig nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll. Der Einfluss der GDL im Tarifstreit mit der Bahn wäre dann eingeschränkt, die Eisenbahnergewerkschaft EVG ist größer. Verdi-Chef Frank Bsirske warnt vor der Einschränkung des Streikrechts.

Fragen: Hanna Gersmann

Herr Bsirske, die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Tarifeinheit. Werden Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern geschwächt?

Frank Bsirske: Durch Tarifflucht von Unternehmen zum Zweck des Lohndumpings wird die Position der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern seit langem ausgehöhlt. Nach dem neuen Gesetz soll im Konfliktfall nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die Mehrheit der Mitglieder im Betrieb hat. Das gibt Arbeitgebern einen zusätzlichen Hebel, einzelne Betriebe eines Konzerns oder Unternehmens organisatorisch so zuzuschneiden, dass eine kämpferische und durchsetzungsfähige Gewerkschaft in die Minderheit kommt. Das Gesetz räumt auch dem Flächentarifvertrag keinen Vorrang ein. So wird  nicht nur die Interessenvertretung geschwächt, sondern es werden auch die Flächentarifverträge durchlöchert.


Lässt es sich mit dem Grundgesetz vereinbaren, Gewerkschaften zu entmachten?

Frank Bsirske: Nein, das Grundgesetz sichert Arbeitnehmern das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, um ihre Interessen gemeinsam gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen zu können. Wenn aber, im Zweifelsfall nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, ergibt sich daraus indirekt, dass die Minderheitsgewerkschaft nicht mehr für einen eigenen Tarifvertrag streiken darf. Eine solche Einschränkung des Streikrechts schadet allen Gewerkschaften. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat: Ohne den Streik als Druckmittel bleibt Gewerkschaften nur kollektive Bettelei.


Welche Gewerkschaften werden als erstes verschwinden?

Frank Bsirske: Es geht nicht darum, dass Gewerkschaften verschwinden, sondern um eine Schwächung der solidarischen Interessenvertretung. Gewerkschaften würden durch das Gesetz Betrieb für Betrieb in eine Konkurrenz um die Mehrheit der Mitglieder getrieben und wären dort, wo die Mehrheit erst festgestellt werden muss, in ihrer Handlungsfähigkeit blockiert. Das löst keine Konflikte, sondern schafft nur neue – zulasten des Einsatzes für gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen aller Beschäftigten.

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