Ja, Steinbrück darf
Dürfen Volksvertreter nebenbei viel Geld verdienen?
03. Okt. 2012 –
Viele Bundestagsabgeordnete sind Volksvertreter im besten Sinne. Vor, neben und nach ihrer politischen Tätigkeit üben sie einen Beruf aus, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie sind Lehrer, Beamte, Anwälte oder Unternehmer. Prinzipiell macht die Berufstätigkeit außerhalb des Parlaments die Abgeordneten unabhängiger von politischer Einflussnahme. Schließlich können sie ihr Geld selbst verdienen und sind nicht darauf angewiesen, ihrer Partei oder irgendwelchen Interessengruppen nach dem Mund zu reden. Dies gilt auch für SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Wobei die Grenze bei ihm fließend ist, weil sein lukrativer Broterwerb als Redner und Autor ebenfalls eine politische Tätigkeit darstellt.
Der Verdacht liegt nahe, dass Steinbrück 10.000 oder 20.000 Euro für einen Vortrag bekommt, weil die Auftraggeber mit diesen erstaunlichen Summen Einfluss kaufen und den SPD-Politiker für ihre Interessen instrumentalisieren wollen. Und es mag Abgeordnete geben, die anfällig sind für derartige Praktiken. Grundsätzlich jedoch müssen lukrative Honorare nicht korrumpierend wirken. Beispielsweise hält Steinbrück Vorträge bei Banken, in denen er sie scharf kritisiert. Sie laden ihn ein, weil sie genau dies hören wollen. Der Einflussnahme durch hohe Honorare wirkt im Übrigen entgegen, dass die Auftraggeber und die ungefähre Summe auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden.
Die gegenwärtige Regelung reicht aus. Bei jeder Berufstätig- oder Nebentätigkeit von Abgeordneten erfährt die Öffentlichkeit die ungefähre Höhe des Verdienstes. Bei Steinbrück ist klar, dass die Vortragshonorare meist über 7.000 Euro liegen. Jeder kann wissen, dass der SPD-Kanzlerkanditat von Konzernen und Interessengruppen gut bezahlt wird. Da macht es keinen Unterschied, ob er beispielsweise 20.000 Euro pro Abend erhält. Reich ist reich, so oder so.